Kooperationsklassen
Sollen in einer Jahrgangsstufe einer Grund- oder Mittelschule mehrere Kinder (4-7) mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden, so kann eine Kooperationsklasse gebildet werden.
Je nach Bedarf stellt sowohl die Regelschule als auch das zuständige Förderzentrum - durch Kräfte des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes - für diese Schülerinnen und Schüler jeweils 3 - 5 zusätzliche Lehrerstunden zur Verfügung, um eine kind- und begabungsgerechte Förderung zu unterstützen.
Auch Schülerinnen und Schüler, die aus den Förderzentren an die Regelschule zurückgeführt werden, können in einer Kooperationsklasse bei ihrem Wechsel intensiver begleitet werden. In Kooperationsklassen wird nach dem amtlichen Lehrplan der Grund- bzw. Mittelschule unterrichtet.