Allgemeine Informationen

Zu den Grundschulen (GS) gehören die Jahrgangsstufen 1 mit 4.

Mit Beginn eines neuen Schuljahres im September werden Kinder schulpflichtig, die bis zum Stichtag (30. September des jeweiligen Jahres) sechs Jahre alt sind oder im Vorjahr von der Aufnahme in eine Grundschule / Förderzentrum zurückgestellt wurden.

Für Kinder, die im Zeitraum von Oktober – Dezember des jeweiligen Jahres 6 Jahre alt werden, können die Eltern die Schulaufnahme beantragen. Nach dem Schulaufnahmeverfahren entscheidet die Schulleitung, ob das Kind aufgenommen wird.

Kinder, die in den genannten Zeiträumen das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die auf Wunsch der Eltern frühzeitig eingeschult werden sollen, müssen der schulpsychologischen Beratungsstelle vorgestellt werden.
 

Schulsprengel

Für jede Grundschule hat die Regierung von Schwaben ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulsprengel festgesetzt, d. h. die Kinder besuchen die Grundschule, in deren Schulsprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
 

Schulanmeldung 2025 in der Stadt Augsburg

In der Zeit von Montag, 17. März 2025 bis Freitag, 21. März 2025, findet jeweils von 13 bis 18 Uhr in allen Augsburger Grundschulen die Schulanmeldung statt (bitte beachten Sie den Einschulungstag Ihrer zuständigen Sprengelschule).

Anzumelden sind alle Kinder, die im folgenden Schuljahr regulär schulpflichtig werden. Dies betrifft die Kinder, die am 30. September 2025 sechs Jahre alt, also spätestens am 30. September 2019 geboren sind.

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