Allgemeine Informationen

Die Mittelschule baut auf der Grundschule auf und umfasst die Jahrgangsstufen 5 mit 9. Der Unterricht erfolgt in anschaulicher und praxisbezogener Weise. Wer sich am Ende der Jahrgangsstufe 9 erfolgreich der »besonderen Leistungsfeststellung« unterzieht, erhält den qualifizierenden Hauptschulabschluss. Dieses Zeugnis bestätigt überdurchschnittliche Leistungen und genießt großes Ansehen in der Wirtschaft.

Nach einer anschließenden Berufsausbildung, die mit einer Durchschnittsnote von mindestens 3,0 abgeschlossen wurde, und mit einem Nachweis von mindestens ausreichenden Englischkenntnissen kann die Mittelschule ein Zeugnis über den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss (Quabi) ausstellen.

Für besonders leistungsstarke Schüler bestehen an mehreren Schulstandorten ab der Jahrgangsstufe 7 Mittlere-Reife-Klassen. In der Jahrgangsstufe 10 führt die Mittlere-Reife-Klasse zum mittleren Schulabschluss.

Für Schüler, deren Fähigkeiten eher im praktischen Bereich liegen, werden sog. Praxisklassen angeboten. Auskünfte erteilt die jeweilige Schulleitung.
 

Jahrgangsstufen

  • 5–9
  • 5–10 (Mittlere-Reife-Zug)
     

Mögliche Abschlüsse

  • Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule
  • Qualifizierender Abschluss der Mittelschule (Quali)
  • Mittlerer Schulabschluss an der Mittelschule
     

Mögliche Anschlüsse (je nach Abschluss)

  • Duale Berufsausbildung
  • Berufsfachschule
  • Mittlere-Reife-Zug der Mittelschule (mit Quali)
  • Zweistufige Wirtschaftsschule (mit Quali)
  • Fachoberschule oder Berufsoberschule (mit mittlerem Schulabschluss)
  • Fachakademie (mit mittlerem Schulabschluss)
  • Gymnasium (mit mittlerem Schulabschluss)
     

Berufsorientierende Fächer

  • Technik
  • Ernährung und Soziales
  • Wirtschaft und Kommunikation
     

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für den Übertritt an die Mittelschule ist das Bestehen der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule.

Bei der Wahl der Mittelschule gilt die Schulsprengel-Regelung. Das heißt, Schülerinnen und Schüler besuchen automatisch die Mittelschule, in deren Sprengel ihr Wohnort liegt. In begründeten Einzelfällen kann eine Befreiung von der Sprengelpflicht beantragt werden.

Zum Augsburger Schulsprengel
 

Besonderheiten

Mittlere-Reife-Zug
Für besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler besteht ab der Jahrgangsstufe 7 die Möglichkeit des Übertritts in den sogenannten Mittlere-Reife-Zug (M-Zug), der mit dem mittleren Schulabschluss endet.

Klassenlehrerprinzip
In der Mittelschule werden die Schülerinnen und Schüler überwiegend von ihrer Klassenlehrkraft unterrichtet. Diese ist nicht nur Ansprechpartner für alle schulischen Fragen, sondern begleitet auch die persönliche und soziale Entwicklung der Jugendlichen.
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