Crowdfunding-Förderung
Beim Crowdfunding wird ein Projekt oder Vorhaben via Internet durch kleinere Geldbeträge vieler Einzelpersonen - der so genannten Crowd - finanziert. Besonders ist dabei, dass vorab ein Zeitraum sowie eine fixe Summe als Funding-Ziel festgelegt werden. Nur wenn das Ziel innerhalb der Frist erreicht wird, kommt es zum Geldfluss. Unternehmen können mit Crowdfunding ihre Projekte, Produkte und Dienstleistungen einer breiten Öffentlichkeit präsentieren und testen, ob überhaupt eine Nachfrage dafür besteht.
Die Wirtschaftsförderung Stadt Augsburg unterstützt Gründerinnen und Gründer bei der Durchführung von Crowdfunding-Kampagnen mit bis zu 2000 Euro pro Kampagne. Als förderfähige Kosten werden die Erbringung von Kreativleistungen durch Dritte wie zum Beispiel die Erstellung von Videos oder Texten aber auch die Beratung zur Konzeption der Kampagne sowie zu flankierenden Social-Media- und Werbekampagnen und deren Durchführung anerkannt.
Die geförderten Leistungen müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Umsetzung einer Kampagne auf einer geeigneten Crowdfunding-Plattform stehen. Zudem muss der Gegenstand der Kampagne auf den Auf- oder Ausbau einer erwerbsorientierten Tätigkeit ausgerichtet sein. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung von 50% der förderfähigen Leistungen. Die Gesamtsumme des Zuschusses beträgt jeweils max. 2000€.
Nicht nur die geförderten Initiatorinnen und Initiatoren der Kampagne müssen ihren Unternehmens- oder Wohnsitz im Stadtgebiet haben, auch die mit der Leistung beauftragten Kreativdienstleister müssen in Augsburg ansässig sein. Dadurch stärkt die Crowdfunding-Förderung der Stadt zugleich die lokale Kultur- und Kreativwirtschaft.
Je Kampagne kann jeweils nur ein Förderantrag gestellt werden.