Führerschein Auflagenänderung
Adresse & Kontakte
Bürgeramt, Fahrerlaubnisbehörde An der Blauen Kappe 18 86152 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Telefon | 0821 324-9279,-9274,-9273,-9277,-9278,-3587 |
Fax | 0821 324-3398 |
service.fahrerlaubnis@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Sie können uns telefonisch von Montag bis Freitag von 8:00–12:30 Uhr erreichen. Außerhalb dieser Zeiten ist die telefonische Erreichbarkeit nicht immer gewährleistet.
Für eine persönliche Vorsprache nutzen Sie die online Terminreservierung
Auch können Sie uns Ihr Anliegen jederzeit unter der o.g. E-Mail Adresse schriftlich mitteilen.
Eine postalische Antragstellung ist möglich.
Beschreibung
Wenn die Gründe für eine bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wegfallen, können Sie die Änderungen der eingetragenen Beschränkungen oder Auflagen beantragen.
Bei Änderungen von Auflagen/Beschränkungen je nach Art der im Führerschein eingetragenen Auflagen/Beschränkungen benötigen Sie zusätzlich:
- Bei Austragung der Sehhilfe für:
Gruppe 1 (Klassen A,A1,A2,B,BE,AM,L und T) ist eine Untersuchung im Umfang nach Anlage 6 Nr. 1.2 FeV durch einen Augenarzt erforderlich
Gruppe 2 (Klassen C,C1,CE,C1E,D,D1,DE,D1E) und Fahrgastbeförderung ist ein augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV erforderlich
- Bei Eintragung der Schlüsselzahl B197: Schaltkompetenznachweis nach Anlage 7 zur Fahrschüler/Ausbildungsordnung
Zuständige Dienststelle
Kosten
Kosten 28,60 Euro