Wohnraumangelegenheiten
Adresse & Kontakte
Mittlerer Lech 5 86150 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Telefon | Frau Färber | 0821 324-4263 |
Frau Kucharczyk | 0821 324-4261 | |
Frau Schäfer | 0821 324-4271 | |
Frau Yigit | 0821 324-4260 | |
Frau Berna | 0821 324-4272 | |
Fax | 0821 324-4270 | |
wohnen@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit
Mo, Di, Mi | 10:00 - 12:00 Uhr |
Do | 14:00 - 16:00 Uhr |
Persönliche Vorsprache nur in Ausnahmefällen nach Terminvereinbarung
Zugeordnete Leistungen
- Erteilung von Vormerkbescheinigungen/Wohnberechtigungsscheinen (EoF I)
- Erteilung von Stadtwohnscheinen (EoF II und III)
- Verwaltung und Vermittlung des Sozialwohnungsbestandes
- Mietberatung
Beschreibung
Wohnungen, die mit staatlichen Mitteln gefördert wurden, unterliegen verschiedenen Vorgaben zum Beispiel für die Belegung oder den Mietpreis, an die sich Vermietende und Verwaltungen halten müssen. Es gibt die Förderstufen EoF I bis III (EoF für einkommensorientierte Förderung).
In Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf - in denen also Wohnraum knapp ist - gelten für solche geförderten Wohnungen besondere Vergabevoraussetzungen. Für diese Wohnungen wird eine sogenannte Vormerkbescheinigung (Wohnberechtigungsschein) erteilt. Die Vormerkbescheinigung bewertet neben den grundsätzlichen Voraussetzungen für eine geförderte Wohnung auch die soziale Dringlichkeit für den Wohnungsbedarf. Wer also besonders dringend eine Wohnung benötigt oder besonders schwierige soziale Umstände hat, erhält mehr Dringlichkeitspunkte und damit eine höhere Chance auf einen Wohnungsvorschlag. Augsburg gehört seit 01.01.2016 zu diesen Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf.
Ausführliche Informationen zu den EoF-Stufen, dem Wohnberechtigungsschein (EoF-Stufe I) und dem Stadtwohnschein (EoF-Stufen II und III) mit Berechnungsbeispielen finden Sie auf der Seite Wohnberechtigungsschein/Stadtwohnschein.
Den Antrag für die Vormerkbescheinigung finden Sie unten unter "Formulare". Die Erteilung ist gebührenpflichtig. Die Vormerkbescheinigung gilt 1 Jahr und muss dann neu beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie durch die Erteilung einer Vormerkbescheinigung nicht automatisch ein oder mehrere Mietangebote erhalten. Die Vormerkbescheinigung ist nur eine Möglichkeit, Wohnraum zu finden. Umgekehrt können Sie aber ohne eine Vormerkbescheinigung keine geförderte Wohnung mieten.
Bei den Wohnraumangelegenheiten befindet sich auch die kommunale Mietberatungsstelle, die allgemeine Auskünfte zu zentralen mietrechtlichen Themen erteilt. Eine detaillierte individuelle Beratung, die Erstellung von Schriftstücken oder die Vertretung in Streitfällen kann die Stadt Augsburg jedoch nicht übernehmen. Für diese Fälle wenden Sie sich bitte an Rechtsanwältinnen und -anwälte und/oder an die Mietervereine.
Gebühren
Die Gebühren für eine Vormerkbescheinigung oder einen Wohnberechtigungsschein betragen 15 Euro, für die Mieterbenennung nach Auswahl durch die Vermieter 10 Euro. Die Bescheinigung gilt ein Jahr und muss dann neu beantragt werden. Mit der neuen Erteilung fallen auch die Gebühren erneut an.
Formulare
Wohnberechtigungsschein; Beantragung (Online-Antrag)
Wohnberechtigungsschein; Beantragung (schriftlicher Antrag)
Übergeordnete Dienststelle