Anmeldebescheinigung für Prostituierte

Adresse & Kontakte

Ordnungsamt - Abteilung I
Sachgebiet 2
Grottenau 1
86150 Augsburg
Dienstgebäude
An der Blauen Kappe 18
86152 Augsburg
Lage im Stadtplan
Telefon 0821 324 - 4210, -4211
Fax 0821 324-9233
E-Mail prostitutionsrecht@augsburg.de
   

2. OG, Gebäudeteil C, Zimmer 244/245

Öffnungszeiten

Montag: 08.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr sowie 14.00 – 17.00 Uhr

Öffnungszeiten zur persönlichen Vorsprache (nur nach Terminvereinbarung)


Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorhergehender Terminvereinbarung während der oben aufgeführten Öffnungszeiten möglich.

Hier gelangen Sie zur Online-Terminreservierung

Telefonische Servicezeiten

Montag - Mittwoch: 08.00 – 12.00 Uhr sowie 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr sowie 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr

Bitte sehen Sie von Rückfragen zum Bearbeitungsstand ab. Bei fehlenden Unterlagen und Rückfragen werden Sie schnellstmöglich kontaktiert


Beschreibung

Prostituierte sind seit dem 1. Juli 2017 verpflichtet, sich vor Aufnahme der Tätigkeit anzumelden und sich eine Anmeldebescheinigung ausstellen zu lassen. Es ist möglich, dass zusätzlich eine Aliasbescheinigung mit dem selbst gewählten Pseudonym (z. B. Künstlerinnenname) ausgestellt wird. Die Antragsstellung ist ab einem Mindestalter von 18 Jahren möglich. Die Gültigkeitsdauer der Anmelde-/Aliasbescheinigung ist abhängig vom Alter des Antragstellenden, bei Personen unter 21 Jahren 1 Jahr, bei Personen über 21 Jahren 2 Jahre.

Die Anmelde-/Aliasbescheinigung sowie die Bestätigung über die erfolgte gesundheitliche Beratung müssen bei der Ausübung der Tätigkeit im Original mitgeführt werden.

Verbotszonen in Augsburg

Im Stadtgebiet Augsburg bestehen Zonen, in welchen die Ausübung der Prostitution, sowie deren Anbahnung untersagt ist. Eine Übersicht dieser Zonen (Sperrbezirke) finden Sie hier. Des Weiteren ist im gesamten Stadtgebiet die Straßenprostitution verboten.

Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden bei beharrlichen Zuwiderhandeln strafrechtlich verfolgt!

Anmeldung

Eine Anmeldung ist nur möglich, wenn vorab eine Bescheinigung über die erfolgte gesundheitliche Beratung durch eine für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zuständige Behörde ausgestellt wurde. In Augsburg ist diese das Gesundheitsamt.  

Bestandteil der Anmeldung ist ein Informations- und Beratungsgespräch im Rahmen einer persönlichen Vorsprache bei der für die Anmeldung zuständigen Behörde, in Augsburg dem Ordnungsamt. Falls notwendig kann eine Dolmetscherin hinzugezogen werden.  Zusätzliche Kosten entstehen hierfür nicht.

Auf Wunsch kann neben der Anmeldebescheinigung zusätzlich eine pseudonymisierte Aliasbescheinigung ausgestellt werden, um die Identität der angemeldeten Person zu schützen. Die Regelungen für die Anmeldebescheinigung gelten gleichermaßen für die Aliasbescheinigung.

Verlängerung

Wenn Sie im Besitz einer Anmelde-/Aliasbescheinigung sind und der genehmigte Zeitraum zur Ausübung der Prostitution (1 Jahr für Prostituierte unter einem Alter von 21 Jahren und 2 Jahre für Prostituierte über einem Alter von 21 Jahren) abläuft oder bereits abgelaufen ist, können Sie sich eine neue Anmelde/-Aliasbescheinigung bei einem persönlichen Termin im Ordnungsamt ausstellen lassen ((0821) 324 - 4210, -4211; Hier gelangen Sie zur Online-Terminreservierung). Bitte bringen Sie hierfür zwingend neben den benötigten Antragsunterlagen auch Ihre ablaufende bzw. abgelaufene Anmelde-/Aliasbescheinigung mit. 

Neuausstellung nach Verlust

Wenn Sie Ihre Anmelde-/Aliasbescheinigung verloren haben, können Sie sich eine neue Anmelde-/Aliasbescheinigung bei einem persönlichen Termin im Ordnungsamt ausstellen lassen ((0821) 324 - 4210, -4211; Hier gelangen Sie zur Online-Terminreservierung). Die Gültigkeitsdauer der verlorenen Anmelde-/Aliasbescheinigung wird bei Neuausstellung übernommen.     

Änderung

Wenn sich nachfolgende Daten während der Laufzeit Ihrer Anmelde-/Aliasbescheinigung ändern, ist dies dem Ordnungsamt innerhalb von 14 Tagen, bei einem persönlichen Termin, telefonisch, schriftlich oder per Mail  ((0821) 324 - 4210, -4211; Hier gelangen Sie zur Online-Terminreservierung), mitzuteilen:

  • Vor- und Nachnam
  • Staatsangehörigkeit
  • Wohn- oder Zustellanschrift

Beendigung der Prostitution

Wenn Sie sich endgültig dazu entscheiden, nicht mehr in der Prostitution in Deutschland tätig sein zu wollen, bitten wir Sie uns Ihre, vom Ordnungsamt Stadt Augsburg ausgestellte Anmelde-/Aliasbescheinigung an folgende Adresse zu senden:

Stadt Augsburg
Ordnungsamt
Grottenau 1
86150 Augsburg

Gerne können Sie hierfür auch einen persönlichen Termin im Ordnungsamt vereinbaren ((0821) 324 - 4210, -4211; Hier gelangen Sie zur Online-Terminreservierung).
Darüber hinaus stehen wir Ihnen jederzeit als Ansprechpartner hinsichtlich der Beratung über Ausstiegsmöglichkeiten aus der Prostitution zur Verfügung. Die Organisation SOLWODI e. V. (weitere Infos hier) kann Ihnen hierfür ebenfalls behilflich sein.