Schneeräumung
Adresse & Kontakte
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Öffnungszeiten
Wir sind für Sie da: | |
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Mo–Mi: | 07:30–16:30 Uhr |
Do: | 07:30–17:30 Uhr |
Fr: | 07:30–12:00 Uhr |
Beschreibung
Im Bereich der Stadt Augsburg muss aufgrund der erlassenen Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung von den Bürgern an Werktagen bis spätestens 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis spätestens 8.00 Uhr bis jeweils 20.00 Uhr abends geräumt und gestreut werden. In der Nacht beseht kein Anspruch auf eine geräumte Straße oder einen geräumten Gehweg. Je nach Witterung muss aber tagsüber erneut geräumt und gestreut werden.
Im ganzen Stadtgebiet stehen über 280 Splittkisten zur Verfügung. Jeder sicherungspflichtige Anlieger kann hieraus den zum Streuen seines Gehweges benötigten Splitt kostenlos entnehmen.
Außerdem existieren auf ausgewiesenen städtischen Grundstücken Schneeabladeplätze.
Zuständige Dienststelle
Unterlagen
Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen sowie der Sicherung der Gehwege in der Stadt Augsburg (Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung).
Weitere Infos/Links
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www.aws.augsburg.de