Tonnen-Falschbefüllung
Adresse & Kontakte
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Wir sind für Sie da: | |
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Mo–Mi: | 07:30–16:30 Uhr |
Do: | 07:30–17:30 Uhr |
Fr: | 07:30–12:00 Uhr |
Beschreibung
Die Stadt Augsburg ist nicht verpflichtet, Graue Tonnen abzufahren, die Abfälle zur Verwertung oder andere nicht zugelassene Abfälle enthalten.
Dies gilt entsprechend für die Grüne und die Braune Tonne, wenn sie nicht richtig befüllt sind.
Wird ein Abfallbehälter für Abfälle zur Verwertung entgegen seiner Zweckbestimmung befüllt, ist die Stadt berechtigt, den gesamten Inhalt gegen Erhebung einer gesonderten Gebühr als Abfall zur Beseitigung zu entsorgen.
Zuständige Dienststelle
Unterlagen
Hier finden Sie die Abfallwirtschaftssatzung (Satzung- über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Stadt Augsburg).
Weitere Infos/Links
Oder besuchen Sie uns im Internet:
https://aws.augsburg.de/