Apfelhain

Adresse & Kontakte

Zugspitzstraße 104
86163 Augsburg
Lage im Stadtplan
Telefon 0821 324-4021
Fax 0821 324-4037
  Herr Ilin

Öffnungszeiten

1. März bis 2. November: 07:00 bis 20:00 Uhr
3. November bis Ende Februar: 08:00 bis 17:00 Uhr

Sprechzeiten

Mo08:00 - 12:00, 12:30 - 16:15
Di - Do08:00 - 12:00, 12:30 - 15:45
Fr08:00 - 09:00, 09:30 - 13:45

Beschreibung

Auf dem Neuen Ostfriedhof, Zugspitzstr.104, 86163 Augsburg, wurde ein Apfelhain zur Bestattung unter Bäumen errichtet. Hauptgestaltungselement des Apfelhains sind kreisförmig angelegte Beete mit je einem Apfelbaum im Zentrum. Folgende Sorten von Apfelbäumen wurden gepflanzt:

  • Roter Boskoop
  • Rheinischer Bohnapfel
  • Kaiser Wilhelm
  • Jakob Fischer
  • Danziger Kantapfel

Im äußeren Kreisring werden Gedenktafeln mit Namen der verstorbenen von einer Staudenbepflanzung eingefasst. Im Innenbereich des Kreisrings sind Lavendel, Rosen und Gräser gepflanzt. In jedem Beet sind 20 Urnenhülsen platziert. In jeder Urnenhülse können zwei Urnen beigesetzt werden.

  • Der Vorerwerb einer Grabstätte (eines Urnenplatzes) bzw. einer ganzen Urnenhülse ist möglich. In diesem Fall sind aber die satzungsgemäßen Gebühren für einen bzw. zwei Urnenplätze für die Laufzeit von 15 Jahren zu entrichten.
  • Die jährliche Friedhofunterhaltsgebühr berechnet sich der der Anzahl der in Anspruch genommenen Urnengrabstätten. Wird z.B. ein Urnenplatz vom hinterbliebenen Ehegatten reserviert, ist nur einmal die Friedhofunterhaltsgebühr in Höhe von 29 Euro zu berechnen. Ist eine Urnenhülse an zwei unterschiedliche Grabnutzer vergeben, hat jeder Grabnutzungsberechtigte die Friedhofunterhaltsgebühr zu entrichten.
  • Für die Beisetzung sind nur biologisch abbaubare Urnen zugelassen. Umbettungen sind deshalb ausgeschlossen.
  • Eine individuelle Grabpflege, wie auch die Anbringung von Grabschmuck oder die Aufstellung von Grablichtern ist nicht zulässig.
  • Grabdenkmale jeglicher Art sind ausgeschlossen. Auf der 25 x 25 cm großen Gedenktafel der Bodenhülsen ist die Anbringung der Namen der Verstorbenen, sowie von religiösen Symbolen zulässig. Die Kosten der Gedenktafel sind in der Grabnutzungsgebühr enthalten. Die Kosten für die Beschriftung der Gedenktafel sind vom Nutzungsberechtigten zu übernehmen.
  • Die Nutzungsdauer (Ruhezeit) beträgt seit dem 01.02.2013 mindestens 15 Jahre. Die Grabgebühr beträgt ab 1. April 2016 115,50 Euro und ist für 15 Jahre im Voraus zu entrichten. Daneben fällt die Friedhofsunterhaltsgebühr von derzeit 435 Euro für 15 Jahre an (siehe oben).
  • Die Kosten einer Urnenbeisetzung betragen derzeit 348 Euro.

Wichtige Hinweise

Die Bestimmungen zu "Aschenstätten unter Bäumen" finden sich in § 14 a der städtischen Friedhofssatzung wieder.

Weitere Links / Infos

Hilfe bei allen wichtigen Fragestellungen im Trauerfall leistet Ihnen der städtische Bestattungsdienst.

Friedhofssatzung
Friedhofsgebühren- und -kostensatzung (gültig bis 31.12.2024)
Gebührenverzeichnis (gültig bis 31.12.2024)