Grabrecht
Adresse & Kontakte
Stadtberger Straße 80a 86157 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Telefon | 0821 324-4026 |
Fax | 0821 324-4030 |
friedhofswesen@augsburg.de | |
Leiter | Helmut Riedl |
Öffnungszeiten
Für den Erwerb des Grabrechts erreichen Sie Ihre Ansprechpartner unter den Rufnummern der einzelnen Friedhöfe.
Beschreibung
Der Grabrechtsvorerwerb kann jederzeit beim Friedhof Ihrer Wahl erfolgen. Verbunden damit ist die Verpflichtung zur gärtnerischen Anlage und zum ordnungsgemäßen Unterhalt der Grabstätte.
Der Grabrechtserwerb für alle Grabstätten (ausgenommen Reihengräber, Reihenaschenstätten und Sammelurnenplatz) ist für eine Laufzeit von (wahlweise) 3 bis 25 Jahren möglich. Damit verbunden ist die Friedhofsunterhaltsgebühr, die gleichzeitig für die gewählte Laufzeit anfällt. Die Ruhefrist beträgt bei einem Sterbefall 15 Jahre.
Der Wiedererwerb des Grabrechts ist nach Ablauf des Nutzungsrechts möglich. Zu diesem Zweck wird der Grabrechtsinhaber zum gegebenen Zeitpunkt vom Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen angeschrieben.
Die Formalitäten für eine Umschreibung des Grabrechts werden vom Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen im Einvernehmen mit dem Antragsteller erledigt.
Bei Verzicht auf das Grabrecht wird eine schriftliche Verzichterklärung des Antragstellers benötigt.
Zuständige Dienststelle
Weitere Infos/Links
Hilfe bei allen wichtigen Fragestellungen im Trauerfall leistet Ihnen der städtische Bestattungsdienst.
Friedhofssatzung
Friedhofsgebühren- und -kostensatzung (gültig bis 31.12.2024)
Gebührenverzeichnis (gültig bis 31.12.2024)