Grünanlagen

Adresse & Kontakte

Dr.-Ziegenspeck-Weg 10
86161 Augsburg
Lage im Stadtplan
Planung und Neuerstellung:
Telefon 0821 324-6070 Herr Baur
Pflege und Unterhalt:
Telefon 0821 324-6025 Herr Lernhard
 
Erteilung einer Sondernutzungsgenehmigung:
Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungsgenehmigung
     
     
Telefon 0821 324-6018 Bezirk Ost
Telefon 0821 324-6017 Bezirk West
Telefon 0821 324-6028 Bezirk Süd

Öffnungszeiten

Mo–Mi: 07:30–16:30 Uhr
Do 07:30–17:30 Uhr
Fr 07:30–12:00 Uhr

Beschreibung

  • Sonderbenutzung der Grünanlagen
  • Schriftlicher Antrag nötig
  • Kosten: Ja

Weitere Infos

Hinweis nach § 3 Abs. 4 und § 4 der Grünanlagensatzung zum Mitführen von Hunden in Grünanlagen und Naherholungsgebieten

Ein generelles Mitnahmeverbot von Hunden in Grünanlagen besteht nur auf Spielplätzen. In Blumenschmuckpflanzungen ist das Laufenlassen von Hunden verboten. Darüber hinaus bestehen auf folgenden Flächen besondere Regelungen:

Gemäß § 3 Abs. 4 Grünanlagensatzung

  • Auf den Grünanlagen des Königsplatzes ist das Laufen lassen von Hunden untersagt.

Gemäß § 4 Abs. 2 Grünanlagensatzung auf folgenden Flächen:

  • Grünanlage am Hettenbach
  • Flößerpark

Auf diesen besonders gekennzeichneten Flächen sind Hunde an einer höchstens 200 cm langen Leine zu führen.

Gemäß § 4 Abs. 5 Grünanlagensatzung auf Liegeflächen im Bereich der Naherholungsgebiete:

  • Kuhsee
  • Kaufbachwiese
  • Autobahnsee
  • Bergheimer Baggersee
  • Ilsesee

In der Zeit vom 01.04. bis 31.10. dürfen Hunde auf Liegeflächen im Bereich der oben genannten Naherholungsgebiete nicht mitgenommen oder laufen gelassen werden. Auf den an Liegeflächen vorbeiführenden Wegen in diesem Bereich sind Hunde an einer höchstens 200 cm langen Leine zu führen.

Grünanlagensatzung

Beachten Sie auch die Hinweise zu Grillplätzen  in den Grünanlagen.