Grünanlagen
Adresse & Kontakte
Dr.-Ziegenspeck-Weg 10 86161 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Planung und Neuerstellung: | ||
Telefon | 0821 324-6070 | Herr Baur |
Pflege und Unterhalt: | ||
Telefon | 0821 324-6025 | Herr Lernhard |
Erteilung einer Sondernutzungsgenehmigung: | ||
Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungsgenehmigung | ||
Telefon | 0821 324-6018 | Bezirk Ost |
Telefon | 0821 324-6017 | Bezirk West |
Telefon | 0821 324-6028 | Bezirk Süd |
Öffnungszeiten
Mo–Mi: | 07:30–16:30 Uhr |
Do | 07:30–17:30 Uhr |
Fr | 07:30–12:00 Uhr |
Beschreibung
- Sonderbenutzung der Grünanlagen
- Schriftlicher Antrag nötig
- Kosten: Ja
Zuständige Dienststelle
Weitere Infos
Hinweis nach § 3 Abs. 4 und § 4 der Grünanlagensatzung zum Mitführen von Hunden in Grünanlagen und Naherholungsgebieten
Ein generelles Mitnahmeverbot von Hunden in Grünanlagen besteht nur auf Spielplätzen. In Blumenschmuckpflanzungen ist das Laufenlassen von Hunden verboten. Darüber hinaus bestehen auf folgenden Flächen besondere Regelungen:
Gemäß § 3 Abs. 4 Grünanlagensatzung
- Auf den Grünanlagen des Königsplatzes ist das Laufen lassen von Hunden untersagt.
Gemäß § 4 Abs. 2 Grünanlagensatzung auf folgenden Flächen:
- Grünanlage am Hettenbach
- Flößerpark
Auf diesen besonders gekennzeichneten Flächen sind Hunde an einer höchstens 200 cm langen Leine zu führen.
Gemäß § 4 Abs. 5 Grünanlagensatzung auf Liegeflächen im Bereich der Naherholungsgebiete:
- Kuhsee
- Kaufbachwiese
- Autobahnsee
- Bergheimer Baggersee
- Ilsesee
In der Zeit vom 01.04. bis 31.10. dürfen Hunde auf Liegeflächen im Bereich der oben genannten Naherholungsgebiete nicht mitgenommen oder laufen gelassen werden. Auf den an Liegeflächen vorbeiführenden Wegen in diesem Bereich sind Hunde an einer höchstens 200 cm langen Leine zu führen.
GrünanlagensatzungBeachten Sie auch die Hinweise zu Grillplätzen in den Grünanlagen.