Beurkundung im Jugendamt
Adresse & Kontakte
Bereich Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften
Alle Dienststellen Grottenau 1 Stockwerk 2 86150 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Zuständigkeit:
Bei vorgeburtlichen Beurkundungen ist der Nachname der Mutter ausschlaggebend, ansonsten der Nachname des Kindes. Ansonsten richtet sich die Beurkundung nach dem Namen des Kindes.
Buchstabe | Telefon |
A - Ces | 0821 324-2915 |
Cet - E | 0821 324-2916 |
F - Gof | 0821 324-2911 |
Gog - J | 0821 324-2913 |
K - Kur | 0821 324-2914 |
Kus - Mül | 0821 324-2922 |
Müm - Sag | 0821 324-2912 |
Sah - Sto | 0821 324-2917 |
Stp - Z | 0821 324-2905 |
Fax | 0821324–2987 |
beistandschaften@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Wir sind für Sie da: | |
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Mo, Mi, Do: | 08:30–12:30 Uhr |
Do: | 14:00–17:30 Uhr |
Telefonisch sind die Ansprechpartner auch außerhalb der Servicezeiten erreichbar.
Beurkundungen im Jugendamt
Im Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Augsburg kann u.a. beurkundet werden:
- Vaterschaftsanerkennungen sowie deren Zustimmungen
- Unterhaltsverpflichtungen
- Sorgeerklärungen
Voraussetzungen für die Beurkundung:
Für die Beurkundung ist es notwendig, dass der Antragsteller ausreichend deutsch versteht und spricht. Sollte dies nicht der Fall sein, ist zusätzlich eine Dolmetscher oder eine Person Ihres Vertrauens notwendig, die ausreichende Deutschkenntnisse besitzt. Die Vertrauensperson/Dolmetscher benötigt ein gültiges Ausweisdokument. Sie darf mit dem Antragsteller weder verwandt noch verschwägert sein.
Erforderliche Unterlagen:
zur Vaterschaftsanerkennung/Zustimmungserklärung:
- Geburtsurkunde des Kindes (bei vorgeburtlicher Beurkundung: Seite des Entbindungstermins aus dem Mutterpass)
- gültiges Ausweisdokument mit aktueller Wohnanschrift
- Familienstand, Religionszugehörigkeit, Berufsbezeichnung
- Telefonnummer und ggfs. E-Mail Adresse beider Elternteile (bitte formlos angeben)
- Unterschriebene Erklärung über die Kenntnisnahme von Informationen zum Datenschutz
zur Beurkundung einer Unterhaltsverpflichtung:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Schriftstück des Anwaltes der gegnerischen Seite oder eines anderen Jugendamtes, aus dem die Höhe der errechneten Unterhaltsverpflichtung, der Mindestunterhalt in Prozent sowie der Zeitpunkt ab dem die Verpflichtung gültig sein soll, hervorgeht.
- Eine Kopie einer evtl. bereits bestehenden, früheren Unterhaltsverpflichtung
- Gültiges Ausweisdokument mit aktueller Wohnanschrift
- Familienstand und Berufsbezeichnung
- Telefonnummer und e-mail-Adresse
- Unterschriebene Erklärung über die Kenntnisnahme von Informationen zum Datenschutz
zur Beurkundung einer Sorgeerklärung:
- Geburtsurkunde des Kindes (bei vorgeburtlicher Beurkundung: Seite des Entbindungstermins aus dem Mutterpass)
- gültiges Ausweisdokument mit aktueller Wohnanschrift
- Familienstand, Religionszugehörigkeit, Berufsbezeichnung
- Unterschriebene Erklärung über die Kenntnisnahme von Informationen zum Datenschutz
Terminvergabe: Die Beurkundung erfolgt nur mit Terminvergabe.
Beurkundungsort: Beurkundungen des Amt für Kinder, Jugend und Familie finden im zweiten Stock, Zimmer 2.43 des Verwaltungsgebäudes „Grottenau 1, 86150 Augsburg statt.
DatenschutzhinweisZuständige Dienststelle