Jugendhilfe im Strafverfahren
Adresse & Kontakte
Halderstraße 23 86150 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Öffnungszeiten
Wir sind für Sie da: | |
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Mo–Fr: | 08:30–12:00 Uhr |
Do: | 14:00–17:30 Uhr |
Beschreibung der Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuSt) befasst sich grundsätzlich mit straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden zwischen 14 und 21 Jahren.
Ausgangspunkt des Tätigwerdens sind polizeiliche Mitteilungen und Anklageschriften, die dazu führen, dass der Klient mit / ohne seine Eltern zum Gespräch eingeladen wird.
Im Falle einer Unterbringung in der Untersuchungshaft oder Straftat erfolgt fallweise ein Besuch in der Justizvollzugsanstalt.
Im Kontakt mit dem Klienten wird der sozialpädagogische Hilfebedarf abgeklärt und eventuell notwendige Maßnahmen eingeleitet. (§ 38 JGG und § 52 SGB VIII)
Zuständige Dienststelle