Unterhaltsvorschussleistungen

Adresse & Kontakte

Unterhaltsvorschuss

Grottenau 1
Stockwerk 2
86150 Augsburg
Lage im Stadtplan
Telefon0821 324-2948 (Fachbereichsleitung)
Fax0821 324-2998
E-Mailuvg@augsburg.de

Öffnungszeiten

Wir sind für Sie da:
Mo, Mi, Do: 08:30–12:30 Uhr
Do: 14:00–17:30 Uhr
  Lage im Stadtplan

Unterhaltsvorschuss

Die Zuständigkeit der UVG-Mitarbeitenden richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens.

Buchstabe               

 

Telefon
0821/324-Nebenstelle 

A - Akr 2948
Aks - Ans 2949
Ant - Bn 2986
Bo - Das 2785
Dat - Fik 2951
Fil - Hac 2919
Had - Jar 2749
Jas - Kol 2787
Kom - Lir 2953
Lis - Moh 2763
Moi - Pal 2791
Pan - Rur 2786
Rus - Ser 2788
Ses - Tam 2950
Tan - Wek 2959
Wel - Wol 2789
Wom - Z 2790

 


Alleinerziehende Mütter oder Väter erhalten zur Sicherung des Unterhalts ihrer Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind

  • im Inland bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt und
  • nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder nach dessen Ableben keine Waisenbezüge in einer bestimmten Mindesthöhe erhält.

Vom 12. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind

  • im Inland bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt, sowie
  • nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder nach dessen Ableben keine Waisenbezüge in einer bestimmten Mindesthöhe erhält und
  • keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bezieht oder
  • durch den Unterhaltsvorschuss die Hilfebedürftigkeit des Kindes vermieden werden kann oder
  • der betreuende Elternteil über Einkommen von mindestens 600 € verfügt.

Auf die Unterhaltsvorschussleistung werden unter anderem Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils, Waisenbezüge einschließlich bestimmter Schadenersatzleistungen und eigene Einkünfte von Kindern, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen, angerechnet.

Unterhaltsvorschuss wird auf Antrag gewährt. Der Antrag ist beim Amt für Kinder, Jugend und Familie, Fachbereich Unterhaltsvorschuss, Grottenau 1, 86150 Augsburg einzureichen, soweit Sie mit Ihrem Kind mit Hauptwohnsitz in Augsburg gemeldet sind.

Antrag auf Gewährung von Unterhaltvorschuss

Zuständige Dienststelle

Weitere Infos / Links

Den Antragsvordruck und weitere Informationen finden Sie hier.