Hilfe zum Lebensunterhalt
Adresse & Kontakte
Metzgplatz 1 86150 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Ihre Ansprechpartner finden Sie hier.
Öffnungszeiten
Wir sind für Sie da: | |
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Mo, Mi, Do: | 08:30–12:30 Uhr |
Do: | 14:00–17:30 Uhr |
Vorsprache nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich!
Beschreibung
Leistungsberechtigt sind dem Grunde nach im Stadtgebiet Augsburg wohnende Personen, die
- voll erwerbsgemindert auf Zeit, unabhängig von der Arbeitsmarktlage (mit oder ohne Rentenbezug)
- Altersruhegeld vor Vollendung des 65. Lebensjahres beziehen
- nicht leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (das sind i. R. Personen, deren Erwerbsunfähigkeit durch das Jobcenter festgestellt wurde)
- nicht grundsicherungsberechtigt nach dem SGB XII sind (siehe auch Grundsicherung)
Die Leistungen zur Hilfe zum Lebensunterhalt sind bedarfsabhängig und bemessen sich nach den persönlichen Wohn- und Lebensumständen (z. B. Kosten der Unterkunft und Heizung, Entrichtung von Krankenversicherungsbeiträgen und etwaigen Mehrbedarfen) sowie den wirtschaftlichen Verhältnissen (Einkommen und Vermögen).
Die vorzulegenden Unterlagen und Anträge werden daher individuell auf Ihre Lebensumstände angepasst. Näheres dazu erfahren Sie von Ihrer Neuantragssachbearbeitung.
Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern und Kindern, deren jährliches Gesamteinkommen unter 100.000,00 € liegt, bleiben unberücksichtigt.
Zuständige Dienststelle