Hilfen zur Gesundheit
Adresse & Kontakte
Metzgplatz 1 86150 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Fax | 0821 324–9504 | |
soziales@augsburg.de |
Die Zuständigkeit Ihrer Ansprechpartner richtet sich
nach den Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens:
Krankenhilfe/Neuanträge
Telefon | 0821 324-9529 | A - Z |
Krankenhilfe/Vollzug
Telefon | 0821 324-9554 | A - L |
Telefon | 0821 324-9560 | M - Z |
krankenhilfe.soziales@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Wir sind für Sie da: | |
---|---|
Mo, Mi, Do: | 08:30–12:30 Uhr |
Do: | 14:00–17:30 Uhr |
Vorsprache nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich!
Zimmer 210, 228, 229
Zuständige Dienststelle
Wichtige Hinweise
Die Leistungen entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung werden vom 01.04.2007 an alle im Inland wohnenden Personen, die keinen Anspruch auf eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall haben und
- zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder
- in Deutschland bisher weder gesetzlich noch privat krankenversichert waren, aber dem Grunde nach der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind,
im Wege der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen.
Für Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall, die zuletzt privat krankenversichert waren oder solche, die in Deutschland weder gesetzlich noch privat krankenversichert waren, aber nicht der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind, sind die privaten Versicherungsunternehmen verpflichtet, ab 01.07.2007 einen Versicherungsvertrag anzubieten. Ab 01.01.2009 besteht für diese Personen sogar die Verpflichtung zum Abschluss eines Krankenversicherungsvertrages.
Personen die aufgrund ihres Einkommens und Vermögens oder aus Ansprüchen gegenüber Dritten nicht in der Lage sind, die Krankenversicherungsbeiträge zu leisten, können die Übernahme der Beiträge im Rahmen der Sozialhilfe beantragen.
Ansprechpartner hierzu siehe Neuantrag Grundsicherung