Ausschreibungen / Vergabe

Adresse & Kontakte

Rathausplatz 1
86150 Augsburg
Lage im Stadtplan
Telefon 0821 324-4654
Fax 0821 324-3084

E-Mail

vergabe.baureferat@augsburg.de

Öffnungszeiten

Wir sind für Sie da:

Mo-Do 07:30–16:00 Uhr
Fr 07:30–12:00 Uhr

 


Beschreibung

Als öffentlicher Auftraggeber ist die Stadt Augsburg ein wichtiger Nachfrager im Wirtschaftsraum Augsburg. Zur Deckung des Bedarfs verwendet sie öffentliche Mittel und ist demzufolge verpflichtet, diese sparsam und wirtschaftlich einzusetzen. Bei der Vergabe von Aufträgen über Liefer- und Dienstleistungen sowie Hoch- und Tiefbaumaßnahmen ist die Stadt Augsburg einer Vielzahl von Regelungen des Landes- und Bundesrechts, aber auch des Europarechts unterworfen. Aufträge sind grundsätzlich im Wettbewerb an geeignete Firmen zu vergeben. Der Wettbewerb hat in fairer und transparenter Weise zu erfolgen. So soll den Firmen ein diskriminierungsfreier Zugang zu öffentlichen Märkten ermöglicht und Korruption verhindert werden.


Zentralstelle Vergabewesen

Die Umsetzung der Regelungen in kommunale Vorschriften sowie die Beratung und Kontrolle der verschiedenen Dienststellen der Stadt Augsburg in vergaberechtlichen Angelegenheiten obliegt der Zentralstelle Vergabewesen. Sie hat insbesondere die Aufgabe, städtische Vergabeverfahren zu vereinheitlichen und durch eine formale Abwicklung zu optimieren und rechtssicher zu gestalten.

Bei voraussichtlichen Auftragssummen über 15.000 € (brutto) bei Bauleistungen bzw. 30.000 € (netto) bei Liefer- und Dienstleistungen erfolgt das Ausschreibungsverfahren grundsätzlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de bei der Zentralstelle Vergabewesen im Referat für Stadtentwicklung, Planen und Bauen. Dadurch ist eine personelle und organisatorische Trennung von Planung, Vergabekontrolle, -entscheidung und Ausführung gewährleistet. Dieses „Vier-Augen-Prinzip“ dient der breiteren Fächerung der Entscheidungskompetenz und der Verhinderung von Korruption. Datenschutzrechtliche Vorgaben werden gewahrt.

Verfahrensarten

Abhängig von der Höhe des Auftragswerts sind Aufträge national oder EU-weit auszuschreiben.
Grundsätzlich sind Aufträge durch offenes Verfahren oder nichtoffenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-Bereich) bzw. öffentliche Ausschreibung oder beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb (nationaler Bereich) zu vergeben. Nur in gesetzlich zugelassenen Ausnahmefällen kann eine abweichende Verfahrensart gewählt werden.

Elektronische Vergabe

Die Stadt Augsburg folgt bei voraussichtlichen Auftragssummen über 15.000 € (brutto) bei Bauleistungen bzw. 30.000 € (netto) bei Liefer- und Dienstleistungen EU-rechtlichen Vorgaben (EU-Bereich) und den Empfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (nationaler Bereich).

Bei vorstehend genannten Vergabeverfahren gilt somit grundsätzlich:

  • Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt
  • Die Kommunikation findet in elektronischer Form über die Vergabeplattform statt
  • Angebote in Papierform sind seit 01.01.2019 nicht mehr zugelassen
  • Bieter/Bewerber sind seit 01.01.2019 nicht mehr zur Teilnahme am Öffnungstermin zugelassen

Die Stadt Augsburg bedient sich zur Abwicklung ihrer elektronischen Vergabeverfahren der Vergabeplattform der Bayerischen Staatsbauverwaltung www.vergabe.bayern.de. Vergabeunterlagen und Angebote werden dabei rechtsgültig und vertraulich über das Internet versendet (Zertifizierung IT-SEC E2 „hoch“). Eine elektronische Angebotsabgabe in Textform ist ohne zusätzliche Kosten möglich. Hilfe und Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe finden sich direkt über die Vergabeplattform (→ Informationen, → Hotline für Bieter).

Verfahrensablauf

  • Veröffentlichung (s.u.)
  •  elektronische Bereitstellung der Vergabeunterlagen über Vergabeplattform
  • Hochladen der elektronischen Angebote durch Bieter auf die Vergabeplattform
  • Öffnung der Angebote
  • Auskunft über die Ausschreibungsergebnisse

Veröffentlichungen

Verfahren / Ausschreibungen der Stadt Augsburg werden hier veröffentlicht:

www.vergabe.bayern.de / Veröffentlichungen
EU-weite Verfahren werden im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Nach Zuschlagserteilung informiert die Stadt Augsburg über die vergebenen Aufträge nach beschränkter Ausschreibung bzw. Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb im Vollzug der gesetzlichen Vorgaben auf dem Bayerischen Vergabe- und Bekanntmachungsportal (www.bayvebe.bayern.de) bzw. im EU-Amtsblatt.