Aufenthaltserlaubnis
Beschreibung
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Die Aufenthaltserlaubnis wird ab dem 01.09.2011 als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) erteilt.
Weitere Informationen finden Sie unter Sachgebiet Migration und Aufenthalt
Zuständige Dienststelle