Aufenthaltserlaubnis

Beschreibung

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Die Aufenthaltserlaubnis wird ab dem 01.09.2011 als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) erteilt.

Weitere Informationen finden Sie unter Sachgebiet Migration und Aufenthalt

Zuständige Dienststelle