Abmeldung der Wohnung
Kontakt für Deutsche und EU-Bürgerinnen und EU-Bürger
Service-Telefon Bürgerbüro | |
Telefon | 0821 324-9999 |
Fax | 0821 324-3597 |
Kontakt für ausländische Bürgerinnen und Bürger
Zuständig ist das Sachgebiet für Migration und Aufenthalt
Beschreibung
Wenn Sie ins Ausland verziehen oder einen Nebenwohnsitz aufgeben, ist eine Abmeldung erforderlich.
Unterlagen
Für die Abmeldung benötigen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass bzw. Ihren Nationalpass.
Wichtige Hinweise
- Muss persönlich oder durch eine mit Vollmacht beauftragte Person erledigt werden.
- Sie haben zwei Wochen nach dem tatsächlichen Auszugsdatum Zeit, sich bei der Meldebehörde abzumelden.
- Wenn Sie mit Hauptwohnung innerhalb Deutschlands verziehen, genügt es, wenn Sie sich bei der Meldebehörde der neuen Gemeinde anmelden.
- Die Abmeldung kann auch per Post erfolgen.
- Die Abmeldung ins Ausland kann auch direkt Online durchgeführt werden.
Eine Vorsprache bei den Bürgerbüros ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich
Kosten
Für eine Abmeldung fallen keine Kosten an.
Zuständige Dienststelle