Anmeldung der Wohnung
Kontakt für deutsche und EU-Bürgerinnen und EU-Bürger
Service-Telefon Bürgerbüro | |
Telefon | 0821 324-9999 |
Fax | 0821 324-3597 |
Kontakt für ausländische Bürgerinnen und Bürger
Zuständig ist das Sachgebiet Migration und Aufenthalt
Beschreibung
Wenn Sie von einer anderen Gemeinde oder vom Ausland nach Augsburg ziehen, ist die Anmeldung der Wohnung beim Bürgeramt erforderlich. Dies muss persönlich oder durch eine mit Vollmacht beauftragte Person erledigt werden.
Eine Anmeldung per Post ist nicht mehr zulässig.
Die Anmeldung eines Erst- bzw. Hauptswohnsitzes ist online unter www.wohnsitzanmeldung.de möglich.
Unterlagen
Für die Anmeldung ist die Vorlage Ihres Personalausweises und/oder Reisepasses/Nationalpasses zwingend notwendig. Sollten weitere Familienmitglieder zuziehen, ist auch die Vorlage aller Ausweise/Pässe der Familienmitglieder notwendig.
Außerdem ist ab 01. November 2015 grundsätzlich die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung (bei Mietobjekten) oder einer Eigenerklärung (bei Eigentum) notwendig.
Die Wohnungsgeberbestätigung kann auch online erfasst und an das Bürgeramt übermittelt werden. Hier finden sie unser Bürgerservice-Portal mit der Wohnungsgeberbestätigung.
Formulare
Wichtige Hinweise
- Muss persönlich oder durch eine mit Vollmacht beauftragte Person erledigt werden. Eine Anmeldung per Post ist nicht mehr zulässig.
- Sie haben zwei Wochen nach dem tatsächlichen Einzugsdatum Zeit, sich bei der neuen Meldebehörde anzumelden.
- Die Wohnungsgeberbestätigung/Eigenerklärung muss bei der Anmeldung vorgelegt werden.
- Die Stadt Augsburg erhebt für alle Nebenwohnungen im Stadtgebiet die Zweitwohnungssteuer. Bei Fragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an das Kämmerei- und Steueramt.
Kosten
Für eine Anmeldung fallen keine Kosten an.
Zuständige Dienststelle