Beglaubigungen
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Telefon | 0821 324-9999 |
Fax | 0821 324-3597 |
Beschreibung
Wenn Sie Kopien von Schriftstücken amtlich beglaubigen lassen müssen, oder eine beglaubigte Unterschrift leisten müssen, können Sie dies im Bürgeramt tun, wenn die Kopie bzw. Unterschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Das zu beglaubigende Schriftstück muss dazu im Original vorgelegt werden.
Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) werden grundsätzlich nicht beglaubigt sondern vom jeweiligen registerführenden Standesamt (Standesamt des Geburts-, Heirats- oder Sterbeortes) ausgestellt. In Augsburg ist dies das Standesamt der Stadt Augsburg in der Maximilianstraße 69.
Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen: Diese werden durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Augsburg, Betreuungsstelle, Prinzregentenstraße 11, gefertigt.
In allen anderen Fällen sind die Notariate zuständig!
Unterlagen
Für eine Beglaubigung benötigen Sie
- das Schriftstück (im Original), das beglaubigt werden soll, bzw. auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll.
Kosten
Die Kosten richten sich nach dem Zweck, für den Sie die Beglaubigung benötigen:
- Benötigen Sie die Beglaubigung für ein Anerkennungsverfahren als Aus- und Übersiedler, ist diese gebührenfrei.
- Beglaubigungen für Rentenzwecke sind ebenfalls gebührenfrei.
- Für jedes Schriftstück, das beglaubigt werden soll, ist eine Gebühr von 7,50 Euro zu bezahlen.
- Für Beglaubigungen von Unterschriften ist eine Gebühr von 20,00 Euro zu bezahlen.
Zuständige Dienststelle