Melderegisterauskunft


Service-Telefon Bürgerbüro

Telefon

0821 324-9999

Fax 0821 324-3597

Die Auskunftsanfrage-online: Hier erhalten Sie sofort Auskunft über die gesuchte Person.


Beschreibung

Wenn Sie eine Person suchen, weil diese verzogen ist, können Sie über die Melderegisterauskunft die neue Adresse erfragen.

Die Erteilung der Melderegisterauskunft ist ein kostenpflichtiger Service. Die Online-Anfrage ist kostengünstiger.

Sie erhalten die Auskunft, wenn Sie persönlich, schriftlich oder per Fax bei uns anfragen.

Für Auskünfte über das Internet haben der Freistaat Bayern und die AKDB (Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern) in einem gemeinsamen Projekt eine Bürgerauskunft realisiert, die es jedem Bürger ermöglicht, über das Internet die aktuelle Adresse eines Einwohners in Bayern abzufragen.

 Hier gelangen Sie zur Online-Anfrage

 

So genannte Vielabfrager können die online-Abfrage der AKDB über das ZEMA-Portal (Zentrale einfache Melderegisterauskunft) nutzen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der AKDB.

Unterlagen

  • Bei einer Anfrage per Post benötigen wir folgende Angaben:
    Die Daten der gesuchten Person (Name, Vorname, alte Adresse, wenn möglich Geburtsdatum), Ihre Adresse (damit wir Ihnen die Auskunft zusenden können).
    Die Auskunftsgebühr bitte nicht vergessen.
  • Bei einer Anfrage durch persönliche Vorsprache:
    Bitte halten Sie ebenfalls alle Ihnen verfügbaren Daten der gesuchten Person bereit.
    Bitte die Auskunftsgebühr nicht vergessen.

Kosten

  • Für einfache Meldeauskünfte (Datenbestand I) wird eine Gebühr von 10,00 Euro fällig.
  • Für erweiterte Meldeauskünfte wird eine Gebühr von 15,00 Euro fällig.
  • Für Archivauskünfte (Datenbestand II) wird eine Gebühr von 15,00 Euro fällig.

Die Kosten sind auch zu tragen, wenn

  • eine Person als gemeldet nicht ermittelt werden kann oder
  • die Adresse bereits bekannt ist.

Für die Begleichung der Kosten haben sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie legen die Auskunftsgebühr in bar der Anfrage bei
  • Sie legen der Anfrage einen Verrechnungsscheck bei
  • Sie legen eine Kopie des Überweisungsträgers bei
    IBAN: DE11 7205 0000 0000 0401 47
    BIC:   AUGSDE77XXX
    Stadtsparkasse Augsburg
    (bitte die Verrechnungsstelle 1.12010.100101 und den Name der gesuchten Person angeben)

Die Deutsche Post AG erkennt Postwertzeichen nicht als Zahlungsmittel an. Eine Verrechnung von Briefmarken ist daher nicht möglich.

Bitte bei mehr als 5 Anfragen die Rechnungsstellung abwarten. Sie erleichtern uns damit die Überwachung der Zahlungseingänge.

Wichtige Hinweise

  • Die Auskunft kann von unserer Seite nur für Personen erteilt werden, die im Stadtgebiet Augsburg gemeldet sind oder gemeldet waren.
  • Über die automatisierte Abfrage (Datenbestand I) erhalten Sie Daten über Personen die
    -> ab 1978 ordnungsgemäß gemeldet waren
    -> nach 1978 abgemeldet wurden oder verstorben sind.
  • Über die manuelle Abfrage (Datenbestand II) erhalten Sie Daten über Personen die
    -> vor 1978 ordnungsgemäß gemeldet waren
    -> vor 1978 abgemeldet wurden oder verstorben sind.
    Achtung!! Diese Auskünfte können Sie nur erhalten, wenn Sie ein berechtigtes oder rechtliches Interesse nachweisen können, und schriftlich mit Begründung diese Auskünfte anfordern. Zudem weisen wir darauf hin, dass eine Anfrage ohne Geburtsdatum bzw. eine frühere Anschrift, sowie der Personalien des Ehegatten - und - bei Kindern ohne Angabe der Personalien des Vaters bzw. der Mutter - kaum erfolgen kann.
  • Im Regelfall erhalten Sie nur allgemein zugängliche Daten wie Vorname, Familienname, Doktorgrad und Meldedresse.
    Weitergehende persönliche Daten im Rahmen der erweiterten Auskunft (Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit) unterliegen dem Datenschutz. Sie erhalten diese Angaben nur in Ausnahmefällen wenn Sie ein berechtigtes Interesse durch entsprechende Unterlagen (z. B. Vollstreckungstitel) glaubhaft machen können.
  • Von unserer Seite kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die gesuchte Person mit der bei uns gemeldeten Person identisch ist.
  • Wegen Missachtung der Meldepflichten stimmen die Meldeverhältnisse häufig nicht mit den tatsächlichen Wohnverhältnissen überein.
  • Die Ermittlung der tatsächlichen Wohnverhältnisse für private Zwecke gehört nicht zu den Aufgaben der Meldebehörde. Es wird Ihnen empfohlen, sich an private Einrichtungen wie Inkasso-Unternehmen oder Detekteien zu wenden.

Zuständige Dienststelle