Begleitetes Fahren mit 17
Adresse & Kontakt
Telefon | 0821 324-9282, -9283,- 9258 |
Fax | 0821 324-9271 |
Fahrschulschalter@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Sie können uns telefonisch von Montag bis Freitag von 8:00–12:30 Uhr erreichen. Außerhalb dieser Zeiten ist die telefonische Erreichbarkeit nicht immer gewährleistet.
Für eine persönliche Vorsprache nutzen Sie die online Terminreservierung
Auch können Sie uns Ihr Anliegen jederzeit unter der o.g. E-Mail Adresse schriftlich mitteilen.
Eine postalische Antragstellung ist möglich.
Beschreibung
Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung sowie dem Erhalt der Prüfungsbescheinigung dürfen die jungen Fahranfänger bis zum 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer im Voraus benannten Begleitperson fahren, die in die Fahrerlaubnis eingetragen ist. Auf diese Weise soll der Fahranfänger die ersten Erfahrungen im Straßenverkehr unter der Anleitung eines erfahrenen Begleiters sammeln. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird dann der EU-Kartenführerschein und damit die uneingeschränkte Fahrerlaubnis erteilt.
Hier finden Sie ein kurze Informationsbroschüre zum Download.
Weitere Informationen und erforderliche Antragsformulare erhalten Sie auch in Ihrer Fahrschule.
Zuständige Dienststelle
Unterlagen
- Antragsformular
- Gültiger Personalausweis/Reisepass
- 1 biometrisches Lichtbild
- Sehtestbescheinigung
- Erste-Hilfe-Nachweis
- Kopie von Führerschein und Personalausweis der Begleitpersonen
- Beiblatt Begleitetes Fahren mit 17 Jahren
Kosten
51,10 Euro
zusätzlich 11,00 Euro pro Begleitperson