Fahrerlaubnisverlängerung
Adresse & Kontakte
Bürgeramt, Fahrerlaubnisbehörde An der Blauen Kappe 18 86152 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Telefon | 0821 324-9279,-9274,-9273,-9277,-9278,-3587 |
Fax | 0821 324-3398 |
service.fahrerlaubnis@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Sie können uns telefonisch von Montag bis Freitag von 8:00–12:30 Uhr erreichen. Außerhalb dieser Zeiten ist die telefonische Erreichbarkeit nicht immer gewährleistet.
Für eine personliche Vorsprache nutzen Sie die online Terminreservierung.
Sie haben ebenfalls die Möglichkeit Ihren Antrag postalisch einzureichen, oder online über das Bürgerservice Portal der Stadt Augsburg.
Beschreibung
Da bestimmte Führerscheinklassen (Bus oder Lkw) befristet sind, müssen Sie eine Verlängerung der Geltungsdauer beantragen. Für die Verlängerung ist keine Führerscheinprüfung erforderlich.
Die Schlüsselzahl 95 wird nicht mehr in den Führerschein eingetragen, sondern in einem neuem Kartenformat (Fahrerqualifizierungsnachweis) ausgestellt. Wobei zusätzliche Kosten anfallen.
Die Verlängerung einer Fahrerlaubnis und/oder der Eintrag der Schlüsselzahl 95 können bereits sechs Monate vor Ablauf beantragt werden. Auch bei einer frühzeitigen Antragstellung wird die Laufzeit nicht eingekürzt.
Zuständige Dienststelle
Fristen
Bitte beantragen Sie rechtzeitig die Verlängerung, da Sie nach Fristablauf keine Fahrzeuge der betreffenden Klassen mehr führen dürfen und danach eine Erteilung der Klassen notwendig ist. Der Antrag kann 6 Monate vor Ablauf gestellt werden.
Unterlagen
- Antragsformular
- Kontrollblatt Unterschrift
- Gültiger Personalausweis/Reisepass
- Führerschein
- 1 biometrisches Lichtbild
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
- Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (bei D, D1, DE, D1E) ab dem 50. Lebensjahr
Kosten
43,90 Euro
56,90 Euro (bei D, D1, D1E, DE)