Fahrerqualifizierungsnachweis "FQN"
Adresse & Kontakt
Telefon | 0821 324-9279,-9274,-9273,-9277,-9278,-3587 |
Fax | 0821 324-3398 |
service.fahrerlaubnis@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Sie können uns telefonisch von Montag bis Freitag von 8:00–12:30 Uhr erreichen. Außerhalb dieser Zeiten ist die telefonische Erreichbarkeit nicht immer gewährleistet.
Für eine persönliche Vorsprache nutzen Sie die online Terminreservierung
Auch können Sie uns Ihr Anliegen jederzeit unter der o.g. E-Mail Adresse schriftlich mitteilen.
Eine postalische Antragstellung ist möglich.
Beschreibung
Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr der C- und D-Klassen sind grundsätzlich dazu verpflichtet,
- bei Fahrten im Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken seit dem 10.09.2008 und
- bei Fahrten im Güterverkehr zu gewerblichen Zwecken seit dem 10.09.2009
einen Nachweis einer "Grundqualifikation" bzw. einer "beschleunigten Grundqualifikation" mitzuführen.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis muss zusätzlich zum Führerschein vorhanden sein und ersetzt diesen nicht. Er besitzt eine Gültigkeit von fünf Jahren und muss vor Ablauf des Zeitraums erneuert werden.
Weitere Informationen:
Fragen & Antworten Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - Bundesamt für Logistik und MobilitätZuständige Dienststelle
Unterlagen
- Antragsformular
- Unterschriftenblatt (VHK)
- gültiger Personalausweis/ Reisepass
- EU-Kartenführerschein
- 1 biometrisches Lichtbild (Vorlage im Original auf Fotopapier)
- Aus- oder Weiterbildungsnachweis(e) (Module) bzw. Nachweis zur erlangten Grundqualifikation (gem. BKrFQG)
Kosten
- 32,50 Euro (Direktversand, Dauer: ca. 2 Wochen)
- 37,90 Express (Dauer: 3-4 Tage)