Fahrgastbeförderungsschein
Adresse & Kontakte
Bürgeramt, Fahrerlaubnisbehörde An der Blauen Kappe 18 86152 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Telefon | 0821 324-9279,-9274,-9273,-9277,-9278,-3587 |
Fax | 0821 324-3398 |
service.fahrerlaubnis@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Sie können uns telefonisch von Montag bis Freitag von 8:00–12:30 Uhr erreichen. Außerhalb dieser Zeiten ist die telefonische Erreichbarkeit nicht immer gewährleistet.
Für eine persönliche Vorsprache nutzen Sie die Online-Terminreservierung.
Auch können Sie uns Ihr Anliegen jederzeit unter der o.g. E-Mail Adresse schriftlich mitteilen.
Eine postalische Antragstellung ist möglich.
Beschreibung
Wer
- ein Taxi
- einen Mietwagen
- einen Krankenkraftwagen oder
- einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen führen will
bedarf einer zusätzlichen Erlaubnis der Fahrerlaubnisbehörde, wenn in diesen Fahrzeugen Fahrgäste befördert werden (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung).
Dieser Fahrerlaubnis bedarf es u.a. nicht für
- Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nord-Atlantik-Paktes,
- Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
- Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste,
- Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen wenn der Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klasse D oder D1 ist.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von nicht mehr als 5 Jahren erteilt. Sie wird auf Antrag des Inhabers um jeweils 5 Jahre verlängert.
Zuständige Dienststelle
Unterlagen
- Antragsformular
- Gültiger Personalausweis/Reisepass
- Führerschein
- Fahrgastbeförderungsschein (falls vorhanden)
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
- Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung ab dem 60. Lebensjahr
- bei Taxi, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr: Nachweis der erforderlichen Fachkundeprüfung
- bei Krankenkraftwagen: Erste-Hilfe-Bescheinigung
Kosten
55,60 Euro