Umtausch in EU-Kartenführerschein
Adresse & Kontakte
Bürgeramt, Fahrerlaubnisbehörde An der Blauen Kappe 18 86152 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Telefon 0821 324-9279,-9274,-9273,-9277,-9278,-3587
Fax 0821 324-3398
Öffnungszeiten
Sie können uns telefonisch von Montag bis Freitag von 8:00–12:30 Uhr erreichen. Außerhalb dieser Zeiten ist die telefonische Erreichbarkeit nicht immer gewährleistet.
Für eine personliche Vorsprache nutzen Sie die online Terminreservierung.
Sie haben ebenfalls die Möglichkeit Ihren Antrag postalisch einzureichen, oder online über das Bürgerservice Portal der Stadt Augsburg.
Führerschein-Pflichtumtausch
Mit der 13. ÄnderungsVO zur FeV wurde der sog. gestaffelte Pflichtumtausch von Führerscheinen eingeführt. Die Fristen für die Umschreibung sind abhängig vom Geburtsjahrgang (graue und rosa Papierführerscheine) oder vom Ausstellungsjahr (Kartenführerscheine vor 19.01.2013).
Die Fristen können Sie nachstehenden Tabellen entnehmen:
Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden (graue und rosa Papierführerscheine) | Führerscheine die von 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden (Kartenführerscheine) | |||
Geburtsjahr | Führerscheinumtausch bis spätestens | Ausstellungsjahr | Führerscheinumtausch bis spätestens | |
vor 1953 | 19.01.2033 | 1999-2001 | 19.01.2026 | |
1953-1958 | 19.01.2022 | 2002-2004 | 19.01.2027 | |
1959-1964 | 19.01.2023 | 2005-2007 | 19.01.2028 | |
1965-1970 | 19.01.2024 | 2008 | 19.01.2029 | |
1971 oder später | 19.01.2025 | 2009 | 19.01.2030 | |
2010 | 19.01.2031 | |||
2011 | 19.01.2032 | |||
2012-18.01.2013 | 19.01.2033 |
Aufgrund des großen Andrangs und der damit verbundenen langen Bearbeitungszeiten bitten wir dringend, den Antrag erst im Jahr vor Fristende zu stellen, jedoch spätestens drei Monate zuvor. Bis Fristende behalten die Führerscheine innerhalb der EU ihre Gültigkeit.
Sie wohnen jetzt in Augsburg, Ihr alter (grauer oder rosa) Führerschein wurde aber von einer anderen Führerscheinstelle ausgestellt:
Beantragen Sie bitte eine Karteikartenabschrift (Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister) bei der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren letzten Führerschein ausgestellt hat (telefonisch oder per E-Mail).
Die Ausstellung einer Karteikartenabschrift ist gebührenfrei!
Bitten Sie darum, dass die Karteikartenabschrift an folgende Adresse gesendet oder gefaxt wird:
Stadt Augsburg
Führerscheinstelle
An der Blauen Kappe 18
86152 Augsburg
E-Mail: service.fahrerlaubnis@augsburg.de
Fax-Nr.: 0821/324-3398
Zuständige Dienststelle
Unterlagen
- Antragsformular
- Kontrollblatt Unterschrift
- Gültiger Personalausweis/Reisepass
- Führerschein
- 1 biometrisches Lichtbild
Kosten
- 25,30 Euro