KFZ Feinstaubplakette - Ausnahmegenehmigung
Adresse & Kontakte
Bürgerbüro Stadtmitte An der Blauen Kappe 18 86152 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Telefon | 0821 324-34122, -34127, -34128, |
Fax | 0821 324-9255 |
kfzzulassung@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Wir sind für Sie da: | |
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Montag: | 08:00–15:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00–12:30 Uhr |
Mittwoch: | 07:00–15:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00–17:30 Uhr |
Freitag: | 08:00–12:30 Uhr |
Beschreibung
Um ohne Probleme in die zum 01.07.2009 eingerichteten Umweltzonen zu gelangen, benötigen Sie Feinstaubplaketten oder eine Ausnahmegenehmigung für die Feinstaubplakette.
Die erteilte Ausnahmegenehmigung gilt nur für die Umweltzone der Stadt Augsburg.
Zuständige Dienststelle
Unterlagen
Für die Erstellung einer Ausnahmegenehmigung benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
- Fahrzeugschein
Kosten
Für die Ausnahmegenehmigung werden folgende Kosten fällig:
Für Anwohner werden Kosten in Höhe von 40 Euro fällig.
Für gewerbetreibende mit Firmensitz innerhalb der Umweltzone werden Kosten in Höhe von 50 Euro fällig.
Für gewerbetreibende mit Firmensitz außerhalb der Umweltzone werden Kosten bis zu 180 Euro fällig.
Für die Inhaber von roten Kennzeichen werden Kosten in Höhe von 100,00 Euro fällig.
Formulare
Weitere Links / Infos