KFZ Wiederzulassung auf gleichen Fahrzeughalter
Service-Telefon Bürgerbüro | |
Telefon | 0821 324-9999 |
Fax | 0821 324-3597 |
kfzzulassung@augsburg.de |
Sie können Ihr Fahrzeug auch online über unser Bürgerservice-Portal wieder in Betrieb setzen, wenn dieses in Augsburg zugelassen war, das Kennzeichen bei der Außerbetriebsetzung reserviert wurde und Sie im Besitz eines neuen Personalausweises samt dem dazugehörigen Lesegerät/NFC-fähigem Smartphone mit AusweisApp2 sind.
Beschreibung
Außer Betrieb gesetztes Fahrzeug auf gleichen Halter wiederzulassen
Unterlagen
- Vorlage Zulassungsbescheinigung Teil II ausschließlich bei Änderung auf Saison-, Oldtimer- oder Elektro-Kennzeichen notwendig
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVb)
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- Kennzeichenschilder
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer
- Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis/Reisepass des Bevollmächtigten
- Bei minderjährigem Fahrzeughalter: schriftliche Einverständniserklärung und Personalausweis/Reisepass des/der Sorgeberechtigten
Kosten
26,00 - 56,00 EURO
Wichtige Hinweise
- Stellen Sie eine Vollmacht aus, wenn Sie nicht selbst in einem der Bürgerbüros erscheinen können.
- Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass die Zulassung eines Fahrzeuges auf eine minderjährige Person nur mit der Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten vorgenommen werden kann.
Zuständige Dienststelle