KFZ Wiederzulassung auf gleichen Fahrzeughalter


Service-Telefon Bürgerbüro

Telefon

0821 324-9999

Fax 0821 324-3597

Sie können Ihr Fahrzeug auch online über unser Bürgerservice-Portal wieder in  Betrieb setzen, wenn dieses in Augsburg zugelassen war, das Kennzeichen bei der Außerbetriebsetzung reserviert wurde und Sie im Besitz eines neuen Personalausweises samt dem dazugehörigen Lesegerät/NFC-fähigem Smartphone mit AusweisApp2 sind.


Beschreibung

Außer Betrieb gesetztes Fahrzeug auf gleichen Halter wiederzulassen

Unterlagen

  • Vorlage Zulassungsbescheinigung Teil II ausschließlich bei Änderung auf Saison-, Oldtimer- oder Elektro-Kennzeichen notwendig
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVb)
  • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  • Kennzeichenschilder
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer
  • Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis/Reisepass des Bevollmächtigten
  • Bei minderjährigem Fahrzeughalter: schriftliche Einverständniserklärung und Personalausweis/Reisepass des/der Sorgeberechtigten

Kosten

26,00 - 56,00 EURO 

Wichtige Hinweise

  • Stellen Sie eine Vollmacht aus, wenn Sie nicht selbst in einem der Bürgerbüros erscheinen können.
  • Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass die Zulassung eines Fahrzeuges auf eine minderjährige Person nur mit der Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten vorgenommen werden kann.

Zuständige Dienststelle