KFZ Zulassung fabrikneues Fahrzeug


Online-Zulassungsbehörde

Hier finden Sie alle Informationen zur Online-Zulassungsbehörde


Service-Telefon Bürgerbüro

Telefon

0821 324-9999

Fax 0821 324-3597

Beschreibung

Die Neuzulassung eines KFZ ist die erstmalige Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs.

Sie können Ihr Fahrzeug auch online anmelden. Alle Informationen hierzu finden Sie unter Online-Zulassungen

Unterlagen

  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)Falls Zulassungsbescheinigung Teil II noch nicht vorhanden: Original Kaufvertrag oder original Rechnung, das Fahrzeug muss zur Identifizierung vor der Zulassung bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVb)
  • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer
  • Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis/Reisepass des Bevollmächtigten
  • Bei minderjährigem Fahrzeughalter: schriftliche Einverständniserklärung und Ausweis/Reisepass des/der Sorgeberechtigten
  • Bei Firmen Gewerbeanmeldung

Kosten

Für die Neuzulassung des KFZ werden Gebühren zwischen 26 - 56 EURO fällig.

Zuständige Dienststelle