KFZ Zulassung fabrikneues Fahrzeug
Online-Zulassungsbehörde
Service-Telefon Bürgerbüro | |
Telefon | 0821 324-9999 |
Fax | 0821 324-3597 |
kfzzulassung@augsburg.de |
Beschreibung
Die Neuzulassung eines KFZ ist die erstmalige Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs.
Sie können Ihr Fahrzeug auch online anmelden. Alle Informationen hierzu finden Sie unter Online-Zulassungen
Unterlagen
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)Falls Zulassungsbescheinigung Teil II noch nicht vorhanden: Original Kaufvertrag oder original Rechnung, das Fahrzeug muss zur Identifizierung vor der Zulassung bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVb)
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer
- Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis/Reisepass des Bevollmächtigten
- Bei minderjährigem Fahrzeughalter: schriftliche Einverständniserklärung und Ausweis/Reisepass des/der Sorgeberechtigten
- Bei Firmen Gewerbeanmeldung
Kosten
Für die Neuzulassung des KFZ werden Gebühren zwischen 26 - 56 EURO fällig.
Formulare
Zuständige Dienststelle