Ausweispflicht-Befreiung
Telefon | 0821 324-3541,-3518, -3535 |
Fax | 0821 324-3505 |
Kontakt | verschlüsseltes Kontaktformular |
Beschreibung
Unter folgenden Voraussetzungen können Sie von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden:
- Für Sie ist eine Betreuung mit Aufgabenkreis „Aufenthaltsbestimmung“ oder „alle Angelegenheiten“ bestellt (nicht nur durch einstweilige Anordnung) oder
- Sie sind voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht oder
- Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung und/oder Mobilitätseinschränkung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen.
Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular oder formloses Schreiben
- Nachweis über die Behinderung, Erkrankung oder Mobilitätseinschränkung (z.B. ärztliches Attest, Bestätigung des Pflegeheimes/-dienstes, Schwerbehindertenausweis, Bestätigung über Pflegegrad)
- Bei Betreuungen: Betreuerausweis und Ausweisdokument der/des Betreuenden (Kopien sind ausreichend)
- Bei Bevollmächtigung: Vollmacht und Ausweisdokument der/des Bevollmächtigten (Kopien sind ausreichend)
- Bei Personen, die keine Unterschrift mehr leisten können, muss dies aus dem ärztlichen Attest hervorgehen
Kosten
Kosten entstehen keine
Wichtige Hinweise
Sie können den Antrag erst stellen, wenn Ihre Ausweisdokumente abgelaufen sind. Sie erhalten dann innerhalb von 14 Tagen per Post eine Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht, die in Verbindung mit dem abgelaufenen Ausweisdokument vor allem zur Vorlage bei Behörden und Banken dient. Eine Auslandsreise ist mit dieser Bestätigung nicht möglich. Sollte der Antrag vor Ablauf der Ausweisdokumente gestellt werden, sind sämtliche Ausweisdokumente dem Antrag im Original beizufügen (Hinweis: Sie erhalten in diesem Fall ein entwertetes Dokument zurück).
Sie können uns die Antragsunterlagen per Post, per Telefax (0821/324-3505) oder per Kontaktformular zusenden.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Zuständige Dienststelle