Beantragung einer Wählbarkeitsbescheinigung
Voraussetzungen
Wenn Sie bei Wahlen kandidieren wollen, müssen Sie – je nach Wahlart – am Wahltag folgende Voraussetzungen erfüllen:
Bundestagswahl
- Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit,
- sind mindestens 18 Jahre alt und
- ind nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen.
Landtags und Bezirkswahl
- Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit,
- sind mindestens 18 Jahre alt,
- wohnen für die Landtagswahl seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Bayern bzw. für die Bezirkswahl im Regierungsbezirk und
- sind nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen.
Stadtratswahl
- Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU- Mitgliedstaates (Unionsbürgerschaft),
- sind mindestens 18 Jahre alt,
- haben seit mindestens drei Monaten im Wahlkreis eine Wohnung, die nicht Ihre Hauptwohnung sein muss und
- sind nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen.
Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters
- Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit
- sind mindestens 18 Jahre alt, haben aber nicht am Tag des möglichen Amtsantritts bereits das 67.Lebensjahr vollendet
- sind nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen.
Europawahl
- Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU- Mitgliedstaates (Unionsbürgerschaft),
- wohnen seit mindestens drei Monaten in Deutschland und
- sind mindestens 18 Jahre alt und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen.
Benötigte Unterlagen
Senden Sie ein formloses Schreiben an die Stadt Augsburg, Bürgeramt – Wahlen, An der Blauen Kappe 18, 86152 Augsburg oder eine E-Mail an die Adresse wahlen@augsburg.de mit folgenden Angaben
- Vornamen und Familienname
- Geburtsdatum
- Adresse Ihres Hauptwohnsitzes
- Art der Kandidatur (welches Mandat, welche Wahl).
Das Wahlamt prüft den Antrag und schickt Ihnen die Bescheinigung per Post zu.