Beantragung einer Wählbarkeitsbescheinigung


Voraussetzungen

Wenn Sie bei Wahlen kandidieren wollen, müssen Sie – je nach Wahlart – am Wahltag folgende Voraussetzungen erfüllen:

Bundestagswahl

  • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit,
  • sind mindestens 18 Jahre alt und
  • ind nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen.

 Landtags und Bezirkswahl

  • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit,
  • sind mindestens 18 Jahre alt,
  • wohnen für die Landtagswahl seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Bayern bzw. für die Bezirkswahl im Regierungsbezirk und
  • sind nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen.

 Stadtratswahl

  • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU- Mitgliedstaates (Unionsbürgerschaft),
  • sind mindestens 18 Jahre alt,
  • haben seit mindestens drei Monaten im Wahlkreis eine Wohnung, die nicht Ihre Hauptwohnung sein muss und
  • sind nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen.

Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters

  • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit
  • sind mindestens 18 Jahre alt, haben aber nicht am Tag des möglichen Amtsantritts bereits das 67.Lebensjahr vollendet
  • sind nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen.

Europawahl

  • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU- Mitgliedstaates (Unionsbürgerschaft),
  • wohnen seit mindestens drei Monaten in Deutschland und
  • sind mindestens 18 Jahre alt und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen.

 

Benötigte Unterlagen

Senden Sie ein formloses Schreiben an die Stadt Augsburg, Bürgeramt – Wahlen, An der Blauen Kappe 18, 86152 Augsburg oder eine E-Mail an die Adresse wahlen@augsburg.de mit folgenden Angaben

  • Vornamen und Familienname
  • Geburtsdatum
  • Adresse Ihres Hauptwohnsitzes
  • Art der Kandidatur (welches Mandat, welche Wahl).

Das Wahlamt prüft den Antrag und schickt Ihnen die Bescheinigung per Post zu.