Engagementförderung

Adresse & Kontakte

Ernst-Reuter-Platz 1 / 3. OG
86150 Augsburg
Lage im Stadtplan
Ansprechpartnerin Kristin Pongratz
Telefon 0821 324-3043
Fax 0821 324-3045
Kontakt buero.be@augsburg.de

Öffnungszeiten

Wir sind für Sie da:

Montag – Freitag von 10 bis 12 Uhr oder nach Vereinbarung.


Beschreibung

Das Büro für Bürgerschaftliches Engagement (BBE) setzt sich für Engagementförderung in der Stadt Augsburg und in den einzelnen Stadtteilen ein und erschließt neue Handlungsfelder und Bereiche für bürgerschaftliches Engagement. Dies schließt auch kommunale Dienstleistungserbringer (z.B. Eigenbetriebe, WBG, Stawa etc.) mit ein.

In Kooperation mit dem Freiwilligen-Zentrum Augsburg fördert das BBE das bürgerschaftliche Engagement in Augsburg, indem interessierte Bürgerinnen und Bürger informiert und beraten werden. Weiterhin werden der Austausch zwischen aktiven Freiwilligen angeregt und Verbände und Initiativen bei allen Fragen zum freiwilligen Engagement unterstützt. In vielen Projekten werden neue Kooperationsformen zwischen Stadt, Wirtschaft und Bürgerschaft entwickelt.

Projektförderung

Das BBE informiert auch über verschiedene finanzielle Fördermöglichkeiten. Zur Förderung neuer, innovativer Engagement-Ideen kann ein Antrag auf Projektförderung gestellt werden.

Ziel der Förderung:

Gefördert werden innovative Projekte von natürlichen oder juristischen Personen zur Initiierung des Bürgerschaftlichen Engagements in der Regel mit einem Einmalbetrag von bis zu 1000,- €.

Förderkriterien:

Es werden Initiativen gefördert, die folgenden Kriterien entsprechen:

  • Umsetzungsbereich des Engagements ist das Stadtgebiet Augsburg.
  • Ein entsprechendes Angebot ist noch nicht im Einzugsgebiet des Projektes vorhanden.
  • Der Nutzen für Augsburg ist erkennbar (Gemeinwohlorientierung).
  • Die Gemeinnützigkeit ist vorhanden bzw. wird angestrebt, es besteht keine Gewinnerzielungsabsicht.
  • Mit dem beantragten Projekt wird freiwilliges, ehrenamtliches Engagement gefördert bzw. ist eine Umsetzung nur durch Bürgerschaftliches Engagement möglich.
  • Das Projekt schließt niemanden aufgrund der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität an der Teilnahme des Projektes aus (analog § 1 AGG).
  • Bei der Förderung handelt es um eine Anschubfinanzierung und sie dient nicht als Ersatz für anderweitige ausgefallene Zuschüsse bzw. Projektfördermittel. Eine Verwendung als Eigenmittel bei Projektförderanträgen ist bei Antragstellung anzugeben.
  • Das Projekt sollte ein Beitrag sein, um die Ziele der nachhaltigen Entwicklung der Bürgerstadt Augsburg entsprechend zu erreichen. Das Handlungsprogramm Nachhaltigkeit in der jeweils aktuellen Fassung finden Sie unter www.nachhaltigkeit.augsburg.de

Antragstellung:

Eine Antragstellung ist laufend möglich. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.  

Verwendung der Mittel:

Gefördert werden Ausgaben bis zu einer Höhe von 1000.- €. Im Förderantrag sind Aussagen über die Verwendung der Mittel zu treffen.

Die Verwendung der Mittel ist innerhalb von 12 Monaten bei der

Stadt Augsburg 
Büro Bürgerschaftliches Engagement 
Ernst-Reuter-Platz 1
86150 Augsburg

nachzuweisen. Eine zweckentfremdete Verwendung der Mittel ist rückzahlungspflichtig.

Für Rückfragen steht das Büro für Bürgerschaftliches Engagement zur Verfügung, Tel.: 0821 324-3043 oder E-Mail: buero.be@augsburg.de

Weitere Infos/Links

 www.freiwilligen-zentrum-augsburg.de

Mehr Infos zum Bürgerschaftlichen Engagement unter Augsburg engagiert