Jagdschein (Neuausstellung und Verlängerung)
Adresse & Kontakte
Tattenbachstraße 15 86179 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Telefon | 0821 324-6112 |
Fax | 0821 324-6125 |
fischereischeine@augsburg.de | |
Frau Herfert | |
2. OG, Zimmer Nr. 209 |
Öffnungszeiten
Service-Zeiten | |
Um telefonische Terminvereinbarung unter 0821 324-6112 wird gebeten. | |
Montag und Dienstag: | 08:00–13:00 Uhr |
Mittwoch: | 07:00–12:30 Uhr |
Donnerstag: | 14:00–17:30 Uhr |
Freitag: | 08:00–12:30 Uhr |
Beantragung Jagdschein, Falknerschein, Tagesjagdschein oder Jugendjagdschein hier: Jagdschein, Falknerjagdschein; Beantragung
Beschreibung
Wer die Jagd (mittels Schusswaffen, Fallen oder mit Greifvögeln) ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jagdschein besitzen, diesen bei Ausübung der Jagd mit sich führen und auf Verlangen den Polizeibeamten sowie den Jagdschutzberechtigten vorzeigen.
Der Jagdschein wird als Jahresjagdschein, 3-Jahres-Jagdschein und als sogenannter Ausländer- bzw. Tagesjagdschein (14 Tage gültig) ausgestellt. Voraussetzung für deutsche Staatsangehörige ist die erfolgreiche Jägerprüfung oder eine in Deutschland gleichgestellte Jägerprüfung im Ausland.
Informationen zur Jägerprüfung erhalten Sie hier
Voraussetzungen für die Erteilung eines Jagdscheines sind:
- jagdrechtliche / waffenrechtliche Zuverlässigkeit sowie persönliche Eignung
- bestandene deutsche (bzw. anerkannte ausländische) Jägerprüfung
- sowie ggf. Falknerprüfung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung für die Laufzeit des beantragten Jagdscheins (Mindest-Deckungssumme: 500.000 Euro für Personenschäden sowie mindestens 50.000 Euro für Sachschäden)
Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden.
Verfahren für die Erteilung eines Jagdscheins
Zunächst ist ein Online-Antrag mit den erforderlichen Unterlagen (Prüfungszeugnis der Jägerprüfung, Jagdhaftpflichtversicherung, etc.) über den Formular-Service der Stadt Augsburg einzureichen, siehe Link oben.
Dann wird im Weiteren von der Unteren Jagdbehörde geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, insbesondere wird die jagdrechtliche/waffenrechtliche Zuverlässigkeit überprüft.
Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, wird die Antragstellerin/der Antragsteller von uns benachrichtigt, dass sie/er einen persönlichen Termin bei der Unteren Jagdbehörde zur Abholung des Jagdscheins ausmachen kann.
Bei dem Termin muss die Antragstellerin/der Antragsteller persönlich erscheinen, damit sich die Sachbearbeitung ein abschließendes Bild von der persönlichen/körperlichen Eignung machen kann.
Auch müssen die erforderlichen Unterlagen (Prüfungszeugnis, Jagdhaftpflichtversicherung etc.) bei dem Termin im Original vorgelegt werden.
Zuständige Dienststelle
Unterlagen
- bei Erstausstellung: Prüfungszeugnis über eine bestandene Jägerprüfung
- für den Falknerjagdschein ist zudem eine bestandene Falknerprüfung zu belegen
- Bestätigung über das Vorliegen einer Jagdhaftpflichtversicherung, die den beantragten Geltungszeitraum des Jagdscheines abdeckt
- bei Neu- bzw. Erstausstellung: 2 aktuelle Passbilder, müssen nicht biometrisch sein
- bisheriger Jagdschein (bei Verlängerung)
- bei Verlust oder Diebstahl des Jagdscheinheftes benötigen Sie zur Ausstellung einer Zweitschrift neben der entsprechenden Anzeige bei Ihrer örtlich zuständigen Polizeiinspektion ein aktuelles Passbild
Zuständig zur Ausstellung eines Jagdscheins ist die Kreisverwaltungsbehörde (kreisfreie Stadt oder Landratsamt) für den Wohnsitz des Antragstellers. Der Ausländerjagdschein kann bei der Kreisverwaltungsbehörde beantragt werden, in der das Jagdrevier liegt.
Kosten
Die Kosten für die Erteilung bzw. Verlängerung eines Jagdscheines setzen sich aus einer Verwaltungsgebühr und einer Jagdabgabe zusammen.
Dreijahresjagdschein:
150,00 € (90,00 € Gebühr und 60,00 € Jagdabgabe)
Jahresjagdschein:
60,00 € (40,00 € Gebühr und 20,00 € Jagdabgabe)
Tagesjagdschein:
15,00 € (10,00 € Gebühr und 5,00 € Jagdabgabe)
Jugendjagdschein:
37,50 € (25,00 € Gebühr und 12,50 € Jagdabgabe)
Falknerdreijahresjagdschein:
35,00 € (20,00 € Gebühr und 15,00 € Jagdabgabe)
Falknerjahresjagdschein:
15,00 € (10,00 € Gebühr und 5,00 € Jagdabgabe)
Falknertagesjagdschein:
7,50 € (5,00 € Gebühr und 2,50 € Jagdabgabe)
Jagdschein-Zweitschrift:
20,00 € (Gebühr)
Wichtige Hinweise
Der Jagdschein ist nur die öffentlich rechtliche Befugnis zur Jagdausübung. Darüber hinaus bedarf es für die tatsächliche Jagdausübung noch der privatrechtlichen Erlaubnis des Jagdpächters oder Eigenjagdbesitzers.