Jahresfischereischein
Adresse & Kontakte
Tattenbachstraße 15 86179 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Telefon | 0821 324-6112 |
Fax | 0821 324-6125 |
fischereischeine@augsburg.de | |
Frau Herfert | |
2. OG, Zimmer Nr. 209 |
Öffnungszeiten
Service-Zeiten | |
Um telefonische Terminvereinbarung unter 0821 324-6112 wird gebeten. | |
Montag und Dienstag: | 08:00–13:00 Uhr |
Mittwoch: | 07:00–12:30 Uhr |
Donnerstag: | 14:00–17:30 Uhr |
Freitag: | 08:00–12:30 Uhr |
Beschreibung
Für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland kann ein Jahresfischereischein ausgestellt werden, wenn das 18. Lebensjahr vollendet wurde und die Befugnis zur selbständigen Ausübung des Fischfangs im Herkunftsland glaubhaft gemacht wird. Der Nachweis der bayerischen Fischerprüfung ist nicht erforderlich. Die Staatsangehörigkeit der betreffenden Person ist ohne Bedeutung. Der Fischereischein ist innerhalb eines Jahres ab Ausstellung für drei Monate gültig. Die Monate der Gültigkeit können vom Antragsteller benannt werden. Dabei können bis zu drei Zeiträume angegeben werden.
Innerhalb des Jahreszeitraums darf in Bayern kein weiterer Jahresfischereischein beantragt werden.
Zuständige Dienststelle
Unterlagen
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Personalausweis
- 1 aktuelles Passbild
- Bargeld oder ec-Karte
- Nachweis der Fischereiberechtigung im Herkunftsland
Kosten
Die Kosten für einen Jahresfischereischein finden Sie hier.