Jugendfischereischein
Adresse & Kontakte
Tattenbachstraße 15 86179 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Telefon | 0821 324-6112 |
Fax | 0821 324-6125 |
fischereischeine@augsburg.de | |
Frau Herfert | |
2. OG, Zimmer Nr. 209 |
Öffnungszeiten
Service-Zeiten | |
Um telefonische Terminvereinbarung unter 0821 324-6112 wird gebeten. | |
Montag und Dienstag: | 08:00–13:00 Uhr |
Mittwoch: | 07:00–12:30 Uhr |
Donnerstag: | 14:00–17:30 Uhr |
Freitag: | 08:00–12:30 Uhr |
Beschreibung
Einen Jugendfischereischein kann nur erhalten, wer mindestens 10 Jahre alt ist . Eine Fischerprüfung ist nicht erforderlich.
Wer das Mindestalter noch nicht erreicht hat und deshalb noch keinen Jugendfischereischein erhält, darf an die Angelfischerei herangeführt werden. Verantwortlich muss stets eine volljährige Person sein, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Diese Person übt den Fischfang aus und steht für die Beachtung sämtlicher einschlägiger Regelungen ein.
Zuständig zur Ausstellung des Fischereischeins ist die Gemeinde des Hauptwohnsitzes. Die Stadt Augsburg - Fischereibehörde - ist nur für Einwohner der Stadt Augsburg zuständig.
Zuständige Dienststelle
Unterlagen
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Ausweis oder Geburtsurkunde
- 1 aktuelles Passbild
- Bargeld oder ec-Karte
Der Fischereischein ist von der Person, für die er ausgestellt worden ist, persönlich abzuholen.
Kosten
Die Kosten für einen Jugendfischereischein finden Sie hier.
Weitere Infos/Links
Der Jugendfischereischein wird in jedem Fall ab dem Ausstellungstag für die Zeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung bestanden haben, erhalten grundsätzlich den Fischereischein auf Lebenszeit.
Der Jugendfischereischein berechtigt zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins.