Grundstücksvergabe im Erbbaurecht

Adresse & Kontakte

Liegenschaftsamt
Abt. Immobilienverkehr

An der Blauen Kappe 18
86152 Augsburg
Lage im Stadtplan
Telefon 0821 324-6549
Fax 0821 324-6548
E-Mail liegenschaftsamt@augsburg.de

Öffnungszeiten

Wir sind für Sie da:
Mo–Do: 07:30–12:00 Uhr und 13:00–16:30 Uhr
Do: 07:30–12:00 Uhr und 13:00–17:30 Uhr
Fr: 07:30–12:00 Uhr

Zusätzlich individuelle Service-Zeiten nach Terminvereinbarung. Zur Kontaktaufnahme oder Terminvergabe nutzen Sie bitte vorrangig unser Kontaktformular: verschlüsseltes Kontaktformular


Als Baustein für eine nachhaltige Bodenpolitik vergibt die Stadt Augsburg stadteigene Wohnbau- und Gewerbeflächen des Liegenschaftsamtes grundsätzlich im Erbbaurecht.

Diese politische Richtungsvorgabe resultiert aus dem Beschluss des Wirtschaftsförderung-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses vom 25.11.2020. Die für Neubestellungen generell zu Grunde liegenden Konditionen – aufgeteilt nach Gewerbe / Wohnen ohne Förderung / Wohnen mit Förderung gem. Vergabe- und Förderrichtlinie für stadteigene Wohnbaugrundstücke, können hier eingesehen werden.

Beschreibung

Als Erbbauberechtigter haben Sie im Wesentlichen die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Grundstückseigentümer auf die Laufzeitdauer des Erbbaurechts. Sie werden  im Erbbaugrundbuch als Eigentümer des Erbbaurechts eingetragen. Das Erbbaurecht  kann mit Zustimmung der Stadt Augsburg grundpfandrechtlich belastet oder  veräußert werden. Vorteil des Erbbaurechts ist die leichtere Finanzierung Ihres  Eigenheimes durch einen niedrigeren Eigenkapitalanteil (Entfall der Kosten für  den Grunderwerb). Für die Zurverfügungstellung des Grund und Bodens erhält die  Stadt Augsburg als Grundstückseigentümerin eine ein jährliches Entgelt, den sog. Erbbauzins.

Bestandserbbaurechte werden von der Abteilung Immobilienverkehr verwaltet. Bei  Fragen und Anträgen zu Ihrem bestehenden Erbbaurecht benutzen Sie bitte das  Kontaktformular.

Objekte

Derzeit werden Baugrundstücke im 1. Bauabschnitt des Baugebiets „Westlich der Wernhüterstraße“ zur Vergabe im Erbbaurecht angeboten.

Zuständige Dienststelle