Grundstücksvergabe im Erbbaurecht
Adresse & Kontakte
Liegenschaftsamt Abt. Immobilienverkehr An der Blauen Kappe 18 86152 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Telefon | 0821 324-6549 |
Fax | 0821 324-6548 |
liegenschaftsamt@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Wir sind für Sie da: | |
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Mo–Do: | 07:30–12:00 Uhr und 13:00–16:30 Uhr |
Do: | 07:30–12:00 Uhr und 13:00–17:30 Uhr |
Fr: | 07:30–12:00 Uhr |
Zusätzlich individuelle Service-Zeiten nach Terminvereinbarung. Zur Kontaktaufnahme oder Terminvergabe nutzen Sie bitte vorrangig unser Kontaktformular: verschlüsseltes Kontaktformular
Als Baustein für eine nachhaltige Bodenpolitik vergibt die Stadt Augsburg stadteigene Wohnbau- und Gewerbeflächen des Liegenschaftsamtes grundsätzlich im Erbbaurecht.
Diese politische Richtungsvorgabe resultiert aus dem Beschluss des Wirtschaftsförderung-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses vom 25.11.2020. Die für Neubestellungen generell zu Grunde liegenden Konditionen – aufgeteilt nach Gewerbe / Wohnen ohne Förderung / Wohnen mit Förderung gem. Vergabe- und Förderrichtlinie für stadteigene Wohnbaugrundstücke, können hier eingesehen werden.
Beschreibung
Als Erbbauberechtigter haben Sie im Wesentlichen die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Grundstückseigentümer auf die Laufzeitdauer des Erbbaurechts. Sie werden im Erbbaugrundbuch als Eigentümer des Erbbaurechts eingetragen. Das Erbbaurecht kann mit Zustimmung der Stadt Augsburg grundpfandrechtlich belastet oder veräußert werden. Vorteil des Erbbaurechts ist die leichtere Finanzierung Ihres Eigenheimes durch einen niedrigeren Eigenkapitalanteil (Entfall der Kosten für den Grunderwerb). Für die Zurverfügungstellung des Grund und Bodens erhält die Stadt Augsburg als Grundstückseigentümerin eine ein jährliches Entgelt, den sog. Erbbauzins.
Bestandserbbaurechte werden von der Abteilung Immobilienverkehr verwaltet. Bei Fragen und Anträgen zu Ihrem bestehenden Erbbaurecht benutzen Sie bitte das Kontaktformular.
Objekte
Derzeit werden Baugrundstücke im 1. Bauabschnitt des Baugebiets „Westlich der Wernhüterstraße“ zur Vergabe im Erbbaurecht angeboten.
Zuständige Dienststelle