Verpachtung von Kleingärten & Grabeländern

Adresse & Kontakte

Liegenschaftsamt
Abt. Immobilienbetreuung

An der Blauen Kappe 18
86152 Augsburg
Lage im Stadtplan
Telefon 0821 324-6549
Fax 0821 324-6548
E-Mail liegenschaftsamt@augsburg.de

Öffnungszeiten

Wir sind für Sie da:
Mo–Do: 07:30–12:00 Uhr und 13:00–16:30 Uhr
Do: 07:30–12:00 Uhr und 13:00–17:30 Uhr
Fr: 07:30–12:00 Uhr

Zusätzlich individuelle Service-Zeiten nach Terminvereinbarung. Zur Kontaktaufnahme oder Terminvergabe nutzen Sie bitte vorrangig unser verschlüsseltes Kontaktformular


Beschreibung

Die Stadt Augsburg verwaltet vier Kleingartenanlagen im Bereich Göggingen, sowie zahlreiche Grabelandflächen im gesamten Stadtgebiet. Die Verpachtung erfolgt nach bestimmten Kriterien.

Zudem fördert die Stadt Augsburg das Kleingartenwesen durch die Vergabe von Zuschussmitteln.

 

Verpachtung von Kleingärten & Grabeland

Wir verpachten Kleingärten in folgenden Anlagen:

Anlage Lage
Anlage I Brandweg
Anlage II Am Wertachdamm
Anlage IV Wasenmeisterweg
Anlage V Diebelbachstraße

Die Grabeland-Flächen verteilen sich im gesamten Stadtgebiet.

FAQ zum Bewerbungsprozess

Was ist der Unterschied zwischen Kleingarten und Grabeland?

Unsere Kleingärten sind nach dem Bundeskleingartengesetz geführt und sind auch an die Bestimmungen dieses Gesetzes gebunden (besserer Kündigungsschutz usw.). Der Pachtzins beträgt derzeit 0,14€/m².

Unserer Grabeland-Flächen dienen überwiegend dem gärtnerischen Anbau und eher weniger zu Erholungszwecken. Oft sind die Grundstücke jedoch größer als Kleingartenparzellen. Der Pachtzins beträgt derzeit 0,50€/m².

Wie bewerbe ich mich auf eine Gartenparzelle?

Die Bewerbung erfolgt über ein Bewerbungsformular und muss alle zwei Jahre über selbiges Formular verlängert werden. Bewerben können Sie sich hier.

Wie lange beträgt die Wartezeit?

Bei Kleingärten und Grabelandflächen ist von einer Wartezeit von bis zu 8 Jahren auszugehen.

Die Vergabe der freiwerdenden Gartenparzellen erfolgt nach bestimmten Kriterien; insbesondere ist die zeitliche Reihenfolge des Eingangs der Bewerbung maßgebend (sog. Windhundverfahren).

Was ist der Stand zu meiner Bewerbung?

Wir bitten von diesbezüglichen Anfragen abzusehen. Denken Sie bitte daran, Ihre Bewerbung alle  zwei Jahre zu verlängern und uns über sich ändernde Kontaktdaten zu informieren.  Bitte informieren Sie uns auch, wenn sich die Anfrage erledigt hat, da Sie uns damit viel Zeit ersparen. Wir informieren Sie frühzeitig, sobald Sie für eine Gartenparzelle an der Reihe sind.

Rechtsansprüche auf eine Zuteilung bestehen keine. Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot der Stadt Augsburg.

Zuschüsse an Kleingartenvereine

Genauere Informationen zur Bezuschussung im Kleingartenwesen finden Sie auf der Seite „Förderung im Kleingartenwesen"

Zuständige Dienststelle