Bachablässe
Adresse & Kontakte
Wasser- und Brückenbau | |
Annastr. 16 86150 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Telefon | 0821 324-7412,-7421 |
Fax | 0821 324-7425 |
wasserbau.mtba@augsburg.de | |
Öffnungszeiten
Wir sind für Sie da: | |
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Mo–Do: | 08:30–12:30 Uhr |
Do: | 14:00–17:30 Uhr |
Fr: | 08:00–12:00 Uhr |
Termine 2024
1 Frühjahrsablässe
1.1 Wertachseite:
Fabrikkanal, Wertachkanal, Holzbach, Senkelbach, Mühl-/Hettenbach
- Beginn: Samstag, 13. April 2024, 7:30 Uhr
- Ende: Montag, 29. April 2024, 7:30 Uhr
1.2 Lechseite:
Kaufbach ab Schäfflerbachschleuse und dadurch betroffene Gewässerabschnitte
- Dienstag, 07. Mai 2024 von 7:30 bis ca. 16:00 Uhr
Die Olympiakanustecke ist in dieser Zeit nicht in Betrieb. Neubach und
Hauptstadtbach werden reduziert (auch Jugendkanustrecke und TW 24 betroffen).
Der Kaufbach führt ab der Friedberger Straße die Wassermenge des Wolfsbachs
von ca. 1 m³/s. Im weiteren Verlauf teilen sich Schwallech, Sparrenlech, Mittlerer
und Hinterer Lech die Wassermenge des Wolfbachs.
2. Herbstablässe
2.1 Lochbachseite:
Lochbach, Wolfsbach (Stadtgraben + Malvasierbach teilw. reduziert), Vorderer Lech,
Mittlerer Lech, Hinterer Lech, Sparrenlech, Kaufbach, Schwallech, Stadtbach,
Schäfflerbach, Olympiakanustrecke,
Neubach und Hauptstadtbach werden reduziert (auch Jugendkanustrecke und TW 24
sind betroffen)
- Beginn: Samstag, 14. September 2024, 7:30 Uhr
- Ende: Montag, 30. September 2024, 7:30 Uhr
2.2 Lechseite:
Hauptstadtbach, Neubach, Olympiakanustrecke, Herrenbach, Proviantbach,
Hanreibach, Fichtelbach, Schäfflerbach, Kaufbach, Sparrenlech, Schwallech,
Hinterer Lech, Mittlerer Lech, Wolfsbach (Stadtgraben + Malvasierbach teilw. reduziert)
- Beginn: Samstag, 12. Oktober 2024, 7:30 Uhr
- Ende: Montag, 28. Oktober 2024, 7:30 Uhr
Der Stadtbach ist reduziert, führt aber die volle Wassermenge des Lochbaches von ca. 3 m³/s.
Anmerkungen und Hinweise
- Baustellen, die von den Anliegern am Gewässer während der Ablässezeiten durchgeführt werden, sind dem Mobilitäts- und Tiefbauamt rechtzeitig anzuzeigen.
- Bei der Planung und Durchführung von Arbeiten im und am Gewässer sind die einschlägigen Gesetze zu beachten (z. B. BayWG, WHG, BNatSchG, usw.)
- Aus Gründen des Natur- / Tierschutzes werden alle abgelassenen Bäche für die oben angegebenen Ablässezeiten mit Restwasser beaufschlagt. Die Menge des Restwassers und die daraus resultierenden Wasserstände richten sich nach den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten.Dabei ist die Restwassermenge auch von der Witterung (Regenwasser) abhängig.
Durch Umstellungs- und Regulierungsarbeiten an den Wasserläufen können Wassermengenschwankungen nicht ausgeschlossen werden.
Die Wasserreduzierung zu Beginn der Ablässe sowie der Wasserzulauf nach den Ablässen erfolgt u.a. aus Gründen des Naturzschutz zeitlich gestaffelt! - Während der Ablässezeiten ist an den jeweils betroffenen Triebwerks- / Kraftwerksanlagen aus Sicherheitsgründen für die Unterlieger keine Stauhaltung vorzunehmen.
- Nach Beendigung der Ablässe hat die Anstauphase an den Kraftwerken und Stauhaltungen durch die Betreiber langsam / gestaffelt zu erfolgen. Es muss zu jeder Zeit ausreichend Restwasser in das Unterwasser abgegeben werden!
- Speziell zum Ende der Bachablässe sind die Anlagen zur Vermeidung von Störfällen (z.B. durch vermehrt auftretendes Schwemmgut) ausreichend zu besetzen.
- Werkskanal- und Triebwerksanlagen, gewässerüber- bzw. unterquerende Ver- und Entsorgungsleitungen, usw. sind zu überprüfen und instand zu halten. Unterhaltungsarbeiten in und am Gewässer sind nach den jeweils gültigen Gesetzen und Vorschriften von den Unterhaltungspflichtigen (auch Anlieger) durchzuführen (Instandhaltung Uferwände, Gewässersohlen, Räumung, Rückschnitt von Bewuchs, usw.).
Zuständige Dienststelle