Bordsteinabsenkungen für Grundstückszufahrten
Telefon | 0821 324-7431 |
Fax | 0821 324-7435 |
strassenbau.mtba@augsburg.de |
Beschreibung
Um den Antrag für eine Bordsteinabsenkung zu Ihrer Haus- oder Grundstückseinfahrt zu bearbeiten, reicht ein formloser Antrag.
Der Genehmigung ist dann eine Kostenübernahmeerklärung beigefügt, die vom Bauherren unterschrieben werden muss. Aus beigefügter Firmenliste ist eine Straßenbaufachfirma durch den Antragsteller zu beauftragen. Aus haftungsrechtlichen Gründen sind Eigenleistungen durch den Bauherren nicht zulässig.
Zuständige Dienststelle
Unterlagen
Es genügt ein formloser Antrag.
Kosten
Die Kosten können je nach Art des Gehweges und der Fahrbahnbeschaffenheit und nach Länge der Bordsteinabsenkung variieren.
Die Bordsteinabsenkung ist für den Antragsteller kostenpflichtig.