Containeraufstellungen

Adresse & Kontakte

Straßenverkehr
Karlstraße 2
86150 Augsburg
Lage im Stadtplan
Telefon 0821 324-9205
Fax 0821 324-9203
E-Mail baustellen.mtba@augsburg.de
   

Öffnungszeiten

Wir sind für Sie da:
Individuelle Servicezeiten nach Vereinbarung  
   
   
   

3.Stock , Zimmer 302


Beschreibung

Die Aufstellung von Containern auf öffentlichen Verkehrsflächen ist genehmigungspflichtig.
Die Genehmigung kann nur demjenigen erteilt werden, der das Hindernis tatsächlich auf die öffentliche Verkehrsfläche verbringt, d.h. dem Containerdienst / Container-Verleih.

Bei der Aufstellung von Containern auf

  • Gehwegen muss eine Restgehwegbreite von 1,30 m und ein Mindesabstand zur Fahrbahn von 0,50 m,
  • gemeinsamen/getrennten Geh- und Radwegen muss eine Restgeh- und -radwegbreite von 2,50 m und ein Mindestabstand zur Fahrbahn von 0,50 m,
  • Fahrbahnen eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3,00 m

eingehalten werden.

Zuständige Dienststelle

Unterlagen

Für die Beantragung werden benötigt:

 

  • vollständig ausgefüllter Antrag (online-Beantragung hier) des Unternehmers (Containerdienst / Container-Verleih) und
  • Standortskizze/Lageplan aus der/dem - jeweils mit Maßangaben - u.a. Folgendes ersichtlich ist:
    • die tatsächlichen Fahrbahnbreiten
    • die tatsächlichen Gehwegbreiten
    • die tatsächlichen Radwegbreiten
    • genauer Standort und Ausrichtung des Containers
    • die in Anspruch genommene Fläche (Fläche * Breite)
    • vor Ort bestehende Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und Markierungen
    • Straßeneinbauten
    • Straßenbahngleise
    • besondere Gleiskörper
    • Grünflächen
    • Bäume
    • Masten
    • etc.

Der Antrag ist mindestens 7 Arbeitstage vor Aufstellung der Container einzureichen.

Kosten

Die Gebühr bemisst sich nach der Größe des Containers und der Dauer der Aufstellung.

Wichtige Hinweise

Wird die öffentliche Verkehrsfläche über die Containeraufstellung hinaus (z.B. Baustofflagerung, usw.) in Anspruch genommen, ist eine Baustellenregelungen zu beantragen.