Containeraufstellungen
Adresse & Kontakte
Straßenverkehr Karlstraße 2 86150 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Telefon | 0821 324-9205 |
Fax | 0821 324-9203 |
baustellen.mtba@augsburg.de | |
Öffnungszeiten
Wir sind für Sie da: | |
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Individuelle Servicezeiten nach Vereinbarung | |
3.Stock , Zimmer 302
Beschreibung
Die Aufstellung von Containern auf öffentlichen Verkehrsflächen ist genehmigungspflichtig.
Die Genehmigung kann nur demjenigen erteilt werden, der das Hindernis tatsächlich auf die öffentliche Verkehrsfläche verbringt, d.h. dem Containerdienst / Container-Verleih.
Bei der Aufstellung von Containern auf
- Gehwegen muss eine Restgehwegbreite von 1,30 m und ein Mindesabstand zur Fahrbahn von 0,50 m,
- gemeinsamen/getrennten Geh- und Radwegen muss eine Restgeh- und -radwegbreite von 2,50 m und ein Mindestabstand zur Fahrbahn von 0,50 m,
- Fahrbahnen eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3,00 m
eingehalten werden.
Zuständige Dienststelle
Unterlagen
Für die Beantragung werden benötigt:
- vollständig ausgefüllter Antrag (online-Beantragung hier) des Unternehmers (Containerdienst / Container-Verleih) und
- Standortskizze/Lageplan aus der/dem - jeweils mit Maßangaben - u.a. Folgendes ersichtlich ist:
- die tatsächlichen Fahrbahnbreiten
- die tatsächlichen Gehwegbreiten
- die tatsächlichen Radwegbreiten
- genauer Standort und Ausrichtung des Containers
- die in Anspruch genommene Fläche (Fläche * Breite)
- vor Ort bestehende Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und Markierungen
- Straßeneinbauten
- Straßenbahngleise
- besondere Gleiskörper
- Grünflächen
- Bäume
- Masten
- etc.
Der Antrag ist mindestens 7 Arbeitstage vor Aufstellung der Container einzureichen.
Kosten
Die Gebühr bemisst sich nach der Größe des Containers und der Dauer der Aufstellung.
Wichtige Hinweise
Wird die öffentliche Verkehrsfläche über die Containeraufstellung hinaus (z.B. Baustofflagerung, usw.) in Anspruch genommen, ist eine Baustellenregelungen zu beantragen.