Erschließungsbeiträge
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Beschreibung
Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung von neuen Straßen und Wegen. Erteilung von Auskünften über Erschließungsbeiträge und Erstellung von Erschließungsbescheinigungen. Die Festsetzung von Erschließungsbeiträgen richtet sich nach
- der Erschließungsbeitragssatzung vom 02.11.1982 und den Einheitssätzen hierzu für Straßen und Wege, deren Baubeginn vor dem 01.10.2009 lag und deren endgültige Herstellung vor Ablauf des 30.09.2014 erfolgt
- der Erschließungsbeitragssatzung vom 02.09.2009 für Straßen und Wege, deren Baubeginn nach dem 01.10.2009 lag oder für bereits begonnene Straßen und Wege, deren endgültige Herstellung nach Ablauf des 30.09.2014 erfolgt
Zuständige Dienststelle
Kosten
Für die Erstellung von Erschließungsbescheinigungen fällt eine Gebühr in Höhe von 30,00 EUR je Grundstück an.