Gartenbrunnen
Adresse & Kontakte
Wasser- und Brückenbau | |
Annastr. 16 86150 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Telefon | 0821 324-7413 |
Fax | 0821 324-7425 |
wasserbau.mtba@augsburg.de | |
Öffnungszeiten
Wir sind für Sie da: | |
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Mo–Do: | 08:30–12:30 Uhr |
Do: | 14:00–17:30 Uhr |
Fr: | 08:00–12:00 Uhr |
Beschreibung
Wenn Sie mittels eines eigenen Brunnens Wasser in geringen Mengen für den eigenen Haushalt zutage fördern möchten, sind Sie verpflichtet diesen Erdaufschluss bei der zuständigen Behörde anzuzeigen (§ 49 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 30 Abs. 1 BayWG).
Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
- Die Wasserentnahme darf keinen gewerblichen Zwecken (z.B. Gärtnerei) dienen
- Es darf nur ein einziger Haushalt versorgt werden
- Der Standort darf nicht in einem Trinkwasserschutzgebiet liegen (Näheres siehe Wichtige Hinweise).
Zur Entnahme einer geringen Menge (bis ca. 3 l/s) ist auch der Einsatz einer elektrischen Pumpe möglich. Auskünfte zum mittleren und höchsten Grundwasserstand erhalten Sie hier.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, bedarf es keiner wasserrechtlichen Gestattung, bzw. keiner wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung (§ 46 Abs. 1 Nr. 1 WHG).
Sie sind nur verpflichtet die Niederbringung des Brunnens einen Monat im Voraus anzuzeigen. Dies können Sie mit der Online-Ausweisfunktion (eID) des Personalausweises (nPA) in Verbindung mit dem elektronischen Antrag online einreichen.
Alternativ finden Sie unter „Formulare“ auch Vorlagen zur schriftlichen Einreichung.
Zuständige Dienststelle
Wichtige Hinweise
Bei der Errichtung des Brunnens ist folgendes zu beachten:
- Der Brunnen darf nur im obersten Grundwasserstockwerk errichtet werden. Bei Zweifeln über die Grundwasserstockwerke gibt das Tiefbauamt, Abt. Wasser- und Brückenbau (Telefon: 0821 324-7414, E-Mail: grundwasserauskunft(at)augsburg.de) Auskunft.
- In der näheren Umgebung des Brunnens dürfen keine Wasser gefährdenden Stoffe (z.B. Pflanzenschutzmittel, Öle, Treibstoffe etc.) gelagert bzw. mit diesen Stoffen hantiert werden.
- Der obere Abschluss des Brunnens ist so zu gestalten, dass ein Eindringen von Oberflächenwasser wirksam verhindert wird.
- An den Entnahmestellen des Gartenbrunnens sind Hinweisschilder „Kein Trinkwasser“ anzubringen.
Bitte beachten Sie, dass die Errichtung eines Brunnens in allen Zonen des Trinkwasserschutzgebietes verboten ist. Vom Umweltamt der Stadt Augsburg werden von diesem Verbot grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigungen mehr erteilt.
Der Umgriff des Wasserschutzgebietes kann im Umweltamt der Stadt Augsburg, Abt. Wasserrecht (umweltamt@augsburg.de) erfragt werden. Karten der Trinkwasserschutzgebiete finden Sie hier (Haunstetten) und hier (Bergheim).
Zur Abklärung, ob der geplante Brunnen im Bereich einer Altlastverdachtsfläche mit ggf. vorhandenen Grundwasserverunreinigungen niedergebracht wird, ist das Umweltamt, Abt. Bodenschutz- und Abfallrecht (umweltamt@augsburg.de) zu kontaktieren.
Unterlagen
Wir benötigen:
- Ein ausgefülltes und unterschriebenes Formblatt
- Lageplan mit Eintrag des geplanten Brunnenstandortes
- Ggf. Vollmacht des Grundstückeigentümers
Kosten
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Formulare