Parkerleichterung für Ärzte

Adresse & Kontakte

Straßenverkehr
Karlstraße 2
86150 Augsburg
Lage im Stadtplan
Telefon 0821 324-9222
Fax 0821 324-9203
E-Mail ausnahmegenehmigungen.mtba@augsburg.de
   

Öffnungszeiten

Wir sind für Sie da:
Mo–Di:08:30–12:30 Uhr
Do:08:30–12:30 Uhr
Do:14:00–17:30 Uhr

3.Stock, Zimmer 309


Beschreibung

Ärzte, die zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung dringende Krankenbesuche in verkehrsreichen Stadtgebieten durchführen, können auf Antrag von bestimmten Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung über das Halten und Parken befreit werden.

 

Die nur im Stadtgebiet Augsburg geltende Ausnahmegenehmigung berechtigt von Montag bis Sonntag für max. 2 Stunden je Einsatzort zum Parken

  • an Stellen, an denen durch Verkehrszeichen 286, 290 und 325 StVO das Halten verboten ist
  • an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung einer Gebühr
  • in Parkscheibenzonen ohne Benutzung einer Parkscheibe

Zuständige Dienststelle

Unterlagen

  • Sie beantragen Ihre Ausnahmegenehmigung einfach über unseren Formularserver.
  • Bitte halten Sie zur Antragstellung Scans der Fahrzeugscheine für die Fahrzeuge bereit, die in der Ausnahmegenehmigung aufgeführt werden sollen,
  • sowie einen Scan der Bestätigung des ärztlichen Kreisverband Augsburg ÄKV

    Hier gelangen Sie zu unserem Antragsformular

oder Sie beantragen die Ausnahmegenehmigung wie folgt

  1. Ein formloser Antrag mit
  2. Bestätigung des ärztlichen Kreisverbandes Augsburg ÄKV und
  3. Kopie des KFZ-Scheines oder der Zulassungsbescheinigung Teil I mit den technischen Daten, für jedes Fahrzeug, für das eine Genehmigung beantragt wird 

 

Kosten

Die Verwaltungsgebühr für die Erstellung der Ausnahmegenehmigung mit dreijähriger Gültigkeit beträgt 180,00 Euro / für jedes weitere Fahrzeug werden 30,00 Euro erhoben

Für jede Änderung der Ausnahmegenehmigung wird eine Verwaltungsgebühr von 15,00 Euro erhoben.