Ausnahmegenehmigung zum Halten in der Fußgängerzone / Werkstattwagen

Adresse & Kontakte

Straßenverkehr
Karlstraße 2
86150 Augsburg
Lage im Stadtplan
Telefon 0821 324-9222
Fax 0821 324-9203
E-Mail ausnahmegenehmigungen.mtba@augsburg.de
   

Öffnungszeiten

Wir sind für Sie da:
Individuelle Servicezeiten nach Vereinbarung  
   
   
   

3.Stock, Zimmer 309


Beschreibung

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt zum Be- und Entladen in Fußgängerzonen außerhalb der allgemeinen Lieferzeiten.

Das Parken in Fußgängerzonen ist nicht erlaubt. Der Aufenthalt von Fahrzeugen in Fußgängerzonen ist auf die unbedingt erforderliche Dauer zu beschränken.

Die Ausnahmegenehmigung wird nur in zwingend notwendigen Einzelfällen und zeitlich auf ein Minimum befristet zur Durchführung von Be- und Entladetätigkeiten, sowie zur Durchführung von Handwerkertätigkeiten.

Die allgemein erlaubten Lieferzeiten in der Fußgängerzone Innenstadt sind wie folgt:

Montag bis Freitag

6:00 Uhr - 11:30 Uhr

Samstag

6:00 Uhr bis 10:00 Uhr

Diese gelten für Fahrzeuge bis 7,49 Tonnen.

Zuständige Dienststelle

Unterlagen

 

Hier gelangen Sie zu unserem Antragsformular

 

oder alternativ

 

können Sie einen Antrag stellen, indem Sie das Formular "Ausnahmegenemigung zum Abstellen im eingeschränkten Haltverbot (VZ286/290 StVO)" herunterladen und ausgefüllt an das Mobilitäts- und Tiefbauamt, Karlstraße 2, 86150 Ausgburg senden

 

Kosten

Die Gebühr für die Erstellung der Ausnahmegenehmigung beträgt 23,00 € pro Fahrzeug und Tag.