Ausnahmegenehmigung zum Halten in der Fußgängerzone / Werkstattwagen
Adresse & Kontakte
Straßenverkehr Karlstraße 2 86150 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Telefon | 0821 324-9222 |
Fax | 0821 324-9203 |
ausnahmegenehmigungen.mtba@augsburg.de | |
Öffnungszeiten
Wir sind für Sie da: | |
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Individuelle Servicezeiten nach Vereinbarung | |
3.Stock, Zimmer 309
Beschreibung
Die Ausnahmegenehmigung berechtigt zum Be- und Entladen in Fußgängerzonen außerhalb der allgemeinen Lieferzeiten.
Das Parken in Fußgängerzonen ist nicht erlaubt. Der Aufenthalt von Fahrzeugen in Fußgängerzonen ist auf die unbedingt erforderliche Dauer zu beschränken.
Die Ausnahmegenehmigung wird nur in zwingend notwendigen Einzelfällen und zeitlich auf ein Minimum befristet zur Durchführung von Be- und Entladetätigkeiten, sowie zur Durchführung von Handwerkertätigkeiten.
Die allgemein erlaubten Lieferzeiten in der Fußgängerzone Innenstadt sind wie folgt:
Montag bis Freitag
6:00 Uhr - 11:30 Uhr
Samstag
6:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Diese gelten für Fahrzeuge bis 7,49 Tonnen.
Zuständige Dienststelle
Unterlagen
- Sie beantragen Ihre Ausnahmegenehmigung einfach über unseren Formularserver.
Hier gelangen Sie zu unserem Antragsformular
oder alternativ
können Sie einen Antrag stellen, indem Sie das Formular "Ausnahmegenemigung zum Abstellen im eingeschränkten Haltverbot (VZ286/290 StVO)" herunterladen und ausgefüllt an das Mobilitäts- und Tiefbauamt, Karlstraße 2, 86150 Ausgburg senden
Kosten
Die Gebühr für die Erstellung der Ausnahmegenehmigung beträgt 23,00 € pro Fahrzeug und Tag.