Parkerleichterung für Ärzte
Adresse & Kontakte
Telefon | 0821 324-9222 |
Fax | 0821 324-9203 |
ausnahmegenehmigungen.mtba@augsburg.de | |
3.Stock, Zimmer 309
Beschreibung
Ärzte, die zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung dringende Krankenbesuche in verkehrsreichen Stadtgebieten durchführen, können auf Antrag von bestimmten Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung über das Halten und Parken befreit werden.
Die nur im Stadtgebiet Augsburg geltende Ausnahmegenehmigung berechtigt von Montag bis Sonntag für max. 2 Stunden je Einsatzort zum Parken
- an Stellen, an denen durch Verkehrszeichen 286, 290 und 325 StVO das Halten verboten ist
- an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung einer Gebühr
- in Parkscheibenzonen ohne Benutzung einer Parkscheibe
Zuständige Dienststelle
Unterlagen
- Sie beantragen Ihre Ausnahmegenehmigung einfach über unseren Formularserver.
- Bitte halten Sie zur Antragstellung Scans der Fahrzeugscheine für die Fahrzeuge bereit, die in der Ausnahmegenehmigung aufgeführt werden sollen,
- sowie einen Scan der Bestätigung des ärztlichen Kreisverband Augsburg ÄKV
Hier gelangen Sie zu unserem Antragsformular
oder Sie beantragen die Ausnahmegenehmigung wie folgt
- Ein formloser Antrag mit
- Bestätigung des ärztlichen Kreisverbandes Augsburg ÄKV und
- Kopie des KFZ-Scheines oder der Zulassungsbescheinigung Teil I mit den technischen Daten, für jedes Fahrzeug, für das eine Genehmigung beantragt wird
Kosten
Die Verwaltungsgebühr für die Erstellung der Ausnahmegenehmigung mit dreijähriger Gültigkeit beträgt 180,00 Euro / für jedes weitere Fahrzeug werden 30,00 Euro erhoben
Für jede Änderung der Ausnahmegenehmigung wird eine Verwaltungsgebühr von 15,00 Euro erhoben.