Ausnahmegenehmigung zum Abstellen im eingeschränkten Haltverbot (VZ 286/290 StVO)
Adresse & Kontakte
Telefon | 0821 324-9222 |
Fax | 0821 324-9203 |
ausnahmegenehmigungen.mtba@augsburg.de | |
3.Stock, Zimmer 309
Beschreibung
Die Ausnahmegenehmigung berechtigt zum Abstellen von Fahrzeugen im eingeschränkten Haltverbot (VZ 286/290 StVO) - Werkstattwagen.
Die Ausnahmegenehmigung wird nur in zwingend notwendigen Einzelfällen und zeitlich auf ein Minimum befristet erteilt, zur Durchführung von Handwerkertätigkeiten.
Zuständige Dienststelle
Unterlagen
- Bitte beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung, indem Sie das Formular "Ausnahmegenemigung zum Abstellen im eingeschränkten Haltverbot (VZ286/290 StVO)" herunterladen und ausgefüllt an das Mobilitäts- und Tiefbauamt, Karlstraße 2, 86150 Ausgburg senden
Kosten
Die Gebühr für die Erstellung der Ausnahmegenehmigung beträgt 23,00 € pro Fahrzeug und Tag.