Sonntagsfahrverbot - Ausnahmegenehmigung
Adresse & Kontakte
Straßenverkehr Karlstraße 2 86150 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Telefon | 0821 324-9216 , 7951 |
Fax | 0821 324-9217 |
schwertransporte.mtba@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Wir sind für Sie da: | |
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Individuelle Servicezeiten nach Vereinbarung | |
3. Stock , Zimmer 310
Beschreibung
Fahrzeuge über einem vom Gesetzgeber festgelegten zulässigen Gesamtgewicht dürfen an Sonn- und Feiertagen nicht auf öffentlichen Straßen fahren.
Hier können Sie eine Einzel- oder eine Dauerausnahmegenehmigung beantragen.
Diese gilt dann je nach Antrag für das Stadtgebiet, für den Nahbereich (bis 50 km) oder auch außerhalb des Nahbereiches.
Zuständige Dienststelle
Unterlagen
Es wird ein Antrag benötigt.
Formulare
Hier können Sie unseren Formularserver zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des Sonn- und Feiertagsfahrverbot, sowie der Ferienreiseverordnung aufrufen.
Bitte beachten Sie, dass Sie während der Beantragung zum Upload folgender Unterlagen aufgefordert werden
- Der Kraftfahrzeug- und Anhängerschein(e)
- Fracht- und Begleitpapiere
- Bescheinigung über die Unmöglichkeit der fristgerechten Schienenbeförderung
- Nachweis über die Abfertigungszeiten der Grenzzollstelle für Ladungen auf Lastkraftwagen
- Nachweis der Dringlichkeit
Kosten
Die Gebühren sind abhängig von der Art (Einzel- oder Dauergenehmigung) und des Umfanges (Reichweite) der Genehmigung. Aufgrund der Vielzahl der Variationen bitte anfragen.