Sonntagsfahrverbot - Ausnahmegenehmigung

Adresse & Kontakte

Straßenverkehr
Karlstraße 2
86150 Augsburg
Lage im Stadtplan
Telefon 0821 324-9216 , 7951
Fax 0821 324-9217
E-Mail schwertransporte.mtba@augsburg.de 

Öffnungszeiten

Wir sind für Sie da:
Mo–Di:08:30–12:30 Uhr
Do:08:30–12:30 Uhr
Do:14:00–17:30 Uhr

3. Stock , Zimmer 310


Beschreibung

Fahrzeuge über einem vom Gesetzgeber festgelegten zulässigen Gesamtgewicht dürfen an Sonn- und Feiertagen nicht auf öffentlichen Straßen fahren.
Hier können Sie eine Einzel- oder eine Dauerausnahmegenehmigung beantragen.
Diese gilt dann je nach Antrag für das Stadtgebiet, für den Nahbereich (bis 50 km) oder auch außerhalb des Nahbereiches.

Zuständige Dienststelle

Unterlagen

Es wird ein Antrag benötigt.

Formulare

Hier können Sie unseren Formularserver zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des Sonn- und Feiertagsfahrverbot, sowie der Ferienreiseverordnung aufrufen.

Bitte beachten Sie, dass Sie während der Beantragung zum Upload folgender Unterlagen aufgefordert werden

  • Der Kraftfahrzeug- und Anhängerschein(e)
  • Fracht- und Begleitpapiere
  • Bescheinigung über die Unmöglichkeit der fristgerechten Schienenbeförderung
  • Nachweis über die Abfertigungszeiten der Grenzzollstelle für Ladungen auf Lastkraftwagen
  • Nachweis der Dringlichkeit
Zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des Sonn- und Feiertagsfahrverbot, sowie der Ferienreiseverordnung

Kosten

Die Gebühren sind abhängig von der Art (Einzel- oder Dauergenehmigung) und des Umfanges (Reichweite) der Genehmigung. Aufgrund der Vielzahl der Variationen bitte anfragen.