Straßenausbaubeiträge
Telefon | 0821 324-7470 |
Fax | 0821 324-7405 |
verwaltung.mtba@augsburg.de | |
Beschreibung
Aufgrund des Änderungsgesetzes zum Kommunalabgabengesetz vom 26.06.2018 (GVBl. Nr. 12/2018, S. 449, BayRS-1-I), werden mit Wirkung vom 01.01.2018 gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 3 KAG für die Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen, beschränkt-öffentlichen-Wegen, in der Baulast der Gemeinden stehenden Teilen von Ortsdurchfahrten und der Straßenbeleuchtung (Straßenausbaubeitragsmaßnahmen) keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben.
Gemäß Art. 19 Abs. 7 Satz 1 KAG gilt für die Erhebung von Beiträgen für Straßenausbaubeitragsmaßnahmen das Kommunalabgabengesetz in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung, sofern die Beiträge jeweils spätestens am 31. Dezember 2017 durch Bescheid festgesetzt worden sind. Dies gilt für Vorauszahlungen entsprechend (Art. 19 Abs. 7 Satz 5 KAG).
Erteilung von Auskünften über Straßenausbaubeiträgen.
Die Festsetzung von Ausbaubeiträgen erfolgte
- für Ausbaumaßnahmen, deren Baubeginn vor dem 01.10.2009 erfolgte, gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung vom 01.12.2003
- für Ausbaumaßnahmen, deren Baubeginn nach dem 01.10.2009 erfolgte, gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung vom 02.09.2009
Zuständige Dienststelle
Kosten
Für die Erstellung von Straßenausbaubeitragsbescheinigungen fällt eine Gebühr in Höhe von 30,00 EUR je Grundstück an.