Anmeldebescheinigung für Prostituierte
Adresse & Kontakte
Ordnungsamt - Abteilung I Sachgebiet 2 Grottenau 1 86150 Augsburg |
Dienstgebäude An der Blauen Kappe 18 86152 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Telefon | 0821 324 - 4210, -4211 |
Fax | 0821 324-9233 |
prostitutionsrecht@augsburg.de | |
2. OG, Gebäudeteil C, Zimmer 244/245 |
Öffnungszeiten
Montag: | 08.00 – 12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 – 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 – 12.00 Uhr sowie 14.00 – 17.00 Uhr |
Öffnungszeiten zur persönlichen Vorsprache (nur nach Terminvereinbarung)
Eine persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich und nur nach vorhergehender Terminvereinbarung während der oben aufgeführten Öffnungszeiten möglich.
Hier gelangen Sie zur Online-TerminreservierungTelefonische Servicezeiten
Montag - Mittwoch: | 08.00 – 12.00 Uhr sowie 14.00 – 16.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 – 12.00 Uhr sowie 14.00 – 17.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 – 12.00 Uhr |
Bitte sehen Sie von Rückfragen zum Bearbeitungsstand ab. Bei fehlenden Unterlagen und Rückfragen werden Sie schnellstmöglich kontaktiert
Beschreibung
Wer eine Tätigkeit in der Prostitution ausüben will, muss dies vor Beginn der Tätigkeit anmelden und sich eine Anmeldebescheinigung ausstellen lassen. Es ist möglich, dass zusätzlich eine Aliasbescheinigung mit dem selbst gewählten Pseudonym (z. B. Künstlerinnenname) ausgestellt wird. Die Antragsstellung ist ab 18 Jahren möglich. Die Gültigkeitsdauer der Anmelde-/Aliasbescheinigung ist abhängig vom Alter des Antragstellenden. Bei Personen unter 21 Jahren 1 Jahr, bei Personen über 21 Jahren 2 Jahre.
Die Anmelde-/Aliasbescheinigung sowie die Bestätigung über die erfolgte gesundheitliche Beratung müssen bei der Ausübung der Tätigkeit im Original immer mitgeführt werden.
Verbotszonen in Augsburg
Im Stadtgebiet Augsburg gibt es Sperrbezirke, in denen Prostitution, sowie deren Anbahnung verboten ist. Eine Übersicht der Sperrbezirke gibt es hier.
Im gesamten Stadtgebiet ist darüber hinaus die Straßenprostitution verboten.
Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden bei beharrlichen Zuwiderhandeln strafrechtlich verfolgt!
Anmeldung
Eine Anmeldung ist nur möglich, wenn vorab eine Bescheinigung über die erfolgte gesundheitliche Beratung durch eine für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zuständige Behörde ausgestellt wurde. In Augsburg ist diese das Gesundheitsamt.
Bestandteil der Anmeldung ist ein Informations- und Beratungsgespräch im Rahmen einer persönlichen Vorsprache bei der für die Anmeldung zuständigen Behörde, in Augsburg dem Ordnungsamt. Falls notwendig kann eine Dolmetscherin hinzugezogen werden. Zusätzliche Kosten entstehen hierfür nicht.
Auf Wunsch kann neben der Anmeldebescheinigung zusätzlich eine pseudonymisierte Aliasbescheinigung ausgestellt werden, um die Identität der angemeldeten Person zu schützen. Die Regelungen für die Anmeldebescheinigung gelten gleichermaßen für die Aliasbescheinigung.
Verlängerung
Wenn die Anmelde-/Aliasbescheinigung zur Ausübung der Prostitution abläuft oder abgelaufen ist (1 Jahr für Prostituierte unter 21 Jahren und 2 Jahre für Prostituierte über 21 Jahren), können Sie sich bei einem persönlichen Termin im Ordnungsamt eine neue ausstellen lassen. (0821 324 - 4210, -4211; Hier gelangen Sie zur Online-Terminreservierung). Bitte bringen Sie neben den benötigten Antragsunterlagen auch Ihre ablaufende bzw. abgelaufene Anmelde-/Aliasbescheinigung mit.
Neuausstellung nach Verlust
Wenn Sie Ihre Anmelde-/Aliasbescheinigung verloren haben, können Sie sich eine neue Anmelde-/Aliasbescheinigung bei einem persönlichen Termin im Ordnungsamt ausstellen lassen ((0821) 324 - 4210, -4211; Hier gelangen Sie zur Online-Terminreservierung). Die Gültigkeitsdauer der verlorenen Anmelde-/Aliasbescheinigung wird bei Neuausstellung übernommen.
Änderung
Wenn sich die Daten (Vor- und Nachname, Staatsangehörigkeit, Wohn- oder Zustellanschrift) während der Laufzeit der Anmelde-/Aliasbescheinigung ändern, ist dies dem Ordnungsamt innerhalb von 14 Tagen, bei einem persönlichen Termin, telefonisch, schriftlich oder per Mail ((0821) 324 - 4210, -4211; Hier gelangen Sie zur Online-Terminreservierung), mitzuteilen:
Beendigung der Prostitution
Wenn Sie sich entschieden, nicht mehr in der Prostitution in Deutschland tätig sein zu wollen, bitten wir Sie Ihre, vom Ordnungsamt Stadt Augsburg ausgestellte Anmelde-/Aliasbescheinigung an folgende Adresse zu senden:
Stadt Augsburg
Ordnungsamt
Grottenau 1
86150 Augsburg
Gerne können Sie hierfür auch einen persönlichen Termin im Ordnungsamt vereinbaren (0821 324 - 4210, -4211; Hier gelangen Sie zur Online-Terminreservierung).
Darüber hinaus stehen wir Ihnen jederzeit als Ansprechpartner hinsichtlich der Beratung über Ausstiegsmöglichkeiten aus der Prostitution zur Verfügung. Die Organisation SOLWODI e. V. (weitere Infos hier) kann Ihnen hierfür ebenfalls behilflich sein.
Zuständige Dienststelle
Formulare
Benötigte Unterlagen
- vollständig ausgefüllter Antrag (hier)
- 2 biometrische, farbige Lichtbilder (Foto-Muster)
- Bescheinigung über die erfolgte gesundheitliche Beratung (weitere Infos hier). (Wichtig: Bei der ersten Anmeldung darf die Bescheinigung über die erfolgte gesundheitliche Beratung nicht älter als 3 Monate sein, in den übrigen Fällen reicht eine gültige Bescheinigung aus.)
- Ausweisdokument (Personalausweis/-ersatz, Reisepass/-ersatz)
- Nachweis der Arbeitserlaubnis bei nicht freizügigkeitsberechtigten ausländischen Staatsangehörigen oder Staatenlosen (weitere Infos hier)
Hinweis: Die Antragstellung hat zwingend persönlich im Ordnungsamt zu erfolgen und ist erst nach dem Informations- und Beratungsgespräch vollständig abgeschlossen.
Kosten
- 35,00 € für die Anmeldebescheinigung bzw.
- 70,00 € für die Anmelde- und Aliasbescheinigung
Links & Downloads
Rechtliches
- Sperrbezirksverordnung der Regierung von Schwaben
- Sperrbezirke in der Stadt Augsburg
- Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Behörden
- Gesundheitsamt der Stadt Augsburg
- Ausländerbehörde der Stadt Augsburg
- Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
- Die Bayerische Polizei - Kriminalpolizeiinspektion Augsburg (bayern.de)
E-Mail : augsburg.prostitution@polizei.bayern.de
Telefon: 0821/323-0
Beratungs- und Hilfsangebote
- Bayern gegen Gewalt (Beratungs- u. Hilfsangebote für Gewaltopfer
- Hilfe-Suche (Suchmaschine für Beratungs- u. Hilfsangebote
- Loverboy-Methode (Aufklärung, Beratungs- u. Hilfsangebo
- SOLWODI Augsburg (Fachberatungsstelle f. Prostituierte u. Gewaltopfe
- Gesundheitsamt der Stadt Augsburg (Ärztliche und sozialrechtliche Beratung)
- Liebesleben (Initiative zur Förderung sexueller Gesundheit)
Formulare
- Informationen zur Ausübung der Prostitution